Gesundheitsminister Jens Spahn will Personaluntergrenzen für Pflegekräfte in vier intensivmedizinischen Abteilungen der Krankenhäuser per Verordnung vorgeben. "Das Versagen der Selbstverwaltung erfordert unser Handeln zum Schutz der Patienten und Pflegekräfte", schrieb Spahn gestern auf Twitter. Ende Juli waren die entsprechenden Verhandlungen zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und dem GKV-Spitzenverband gescheitert. Die Personaluntergrenzen sollen ab dem 1. Januar 2019 für die Bereiche Intensivmedizin, Geriatrie, Kardiologie und Unfallchirurgie gelten, berichtet die FAZ. Auf der Intensivstation etwa dürfte künftig eine Pflegekraft in der Tagschicht an einem Wochentag höchstens zwei Patienten betreuen, in der Nachtschicht drei Patienten. In der Unfallchirurgie sollen am Tag auf eine Pflegeperson höchstens zehn Patienten kommen, in der Nachtschicht 20.
BibliomedManager
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