Gesetzentwurf

Organspende: Krankenhäuser sollen mehr Geld erhalten

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Organspende: Krankenhäuser sollen mehr Geld erhalten
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Mehr Zeit für Transplantationsbeauftrage, mehr Geld für die Arbeit der Krankenhäuser, Unterstützung für kleinere Kliniken: Das sieht der Entwurf des Organspende-Gesetzes des Bundesgesundheitsministeriums vor, der am Freitag veröffentlicht wurde. Mit dem Gesetz will Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) dafür sorgen, dass die Zahl der Organtransplantationen wieder steigt. Den Krankenhäusern fehlten derzeit häufig Zeit und Geld, um Organspender zu identifizieren, so Spahn.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Entnahmekrankenhäuser künftig für den gesamten Prozess einer Organspende besser vergütet werden. Die Kliniken sollen eine Grundpauschale für die Leistungen erhalten, die sie vor der Spendermeldung erbringen. Dazu zählen auch die Leistungen rund um die Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls. Darüber hinaus soll es weitere Pauschalen für die intensivmedizinische Versorgung und Leistungen bei der Organentnahme geben. Diese Pauschalen sollen durch den Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die Bundesärztekammer festgelegt werden. Zusätzlich ist ein Ausgleichszuschlag für die Infrastruktur zur Organentnahme vorgesehen. Die Pauschalen und der Ausgleichszuschlag sind insgesamt dreimal so hoch wie die in den DRG-Pauschalen kalkulierten Kosten, teilte das Bundesgesundheitsministerium mit.

Weitere Eckpunkte des Gesetzentwurfs:

  • Kleinere Entnahmekliniken erhalten Unterstützung: Es ist ein flächendeckender neurologischer konsiliarärztlicher Bereitschaftsdienst geplant. Dieser soll gewährleisten, dass qualifizierte Ärzte vor allem kleineren Entnahmekrankenhäusern bei der Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls jederzeit zur Verfügung stehen.
  • Transplantationsbeauftragte bekommen mehr Zeit und Rechte: Es wird künftig verbindliche Vorgaben für die Freistellung der Transplantationsbeauftragten geben. Die Freistellung erfolgt auf der Grundlage der Anzahl der Intensivbehandlungs- beziehungsweise Beatmungsbetten in den Entnahmekrankenhäusern für einen Stellenanteil von 0,1 Stellen je 10 Intensivbehandlungs- beziehungsweise Beatmungsbetten. Hat ein Entnahmekrankenhaus mehr als eine Intensivstation, soll für jede dieser Stationen mindestens ein Transplantationsbeauftragter bestellt werden. Bei mehreren Transplantationsbeauftragten soll die Freistellung anteilig sein. Der Aufwand wird vollständig refinanziert. Transplantationsbeauftragte erhalten zudem mehr Rechte: Sie sollen künftig auf den Intensivstationen hinzugezogen werden, wenn Patienten als Organspender in Betracht kommen.  Außerdem ist vorgesehen, dass sie für die Fort- und Weiterbildung freigestellt werden. Die Kosten hierfür trägt die Klinik.
  • Klare Abläufe und Zuständigkeiten: Künftig müssen die Kliniken verbindliche Verfahrensanweisungen erarbeiten. Darin sollen die Zuständigkeiten und Handlungsabläufe für den gesamten Prozess der Organspende festgelegt sein.
  • Neues Berichtssystem: Es wird ein flächendeckenden Berichtssystems zur Qualitätssicherung
    bei der Spendererkennung und Spendermeldung eingeführt. Kliniken werden verpflichtet, anonymisierte Daten zu übermitteln. Diese sollen rückblickend eine Analyse aller Todesfälle mit primärer und sekundärer Hirnschädigung ermöglichen. Die Deutsche Stiftung Organtransplantation wird als Koordinierungsstelle die Daten auswerten und die Kliniken unterstützen und beraten.

In einem Interview mit der Bild-Zeitung sprach sich Gesundheitsminister Spahn unterdessen für eine Widerspruchslösung bei der Organspende aus. Jeder solle zu Lebzeiten "Nein“ sagen können, ansonsten seien die Angehörigen zu fragen. "Nur so kann die Organspende  zum Normalfall werden", so Spahn. Die Mitglieder des Bundestages sollten das Thema nun diskutieren.

Die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion im Bundestag, Christine Aschenberg-Dugnus, lehnt das Vorhaben hingegen ab: "Die Widerspruchslösung missachtet das Selbstbestimmungsrecht der Bürgerinnen und Bürger und verkehrt die freie Entscheidung, Organe zu spenden, damit ins Gegenteil." Es mangele nicht am Willen der Bürger, sondern am Organisationsablauf in den Kliniken. DKG-Präsident Gerald Gaß begrüßte hingegen Spahns Idee. "Ich persönlich befürworte die Widerspruchslösung, weil sie dazu führen wird, dass sich die Menschen frühzeitig gemeinsam mit ihren Angehörigen mit der Entscheidung für oder gegen die Organspende auseinandersetzen“. so Gaß. "Die heutige Situation, in der vielfach die Angehörigen mit dieser Frage erst konfrontiert werden, wenn der Patient unheilbar erkrankt oder bereits hirntot ist, ist für viele eine Überforderung.“ Die Problematik der geringen Bereitschaft zur Organspende in Deutschland könne von den Krankenhäusern alleine nicht gelöst werden.

Autor

 Hendrik Bensch

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