KHAG

Bundesverband Geriatrie fürchtet ein Viertel weniger Leistungen

  • Krankenhausreform
Der KHAG-Entwurf gefährdet die Akutgeriatrie: Der Bundesverband Geriatrie fordert sofortige Lösung für Versorgungssicherheit.
Dirk van den Heuvel © www.eventfotografen.ch

Der Bundesverband Geriatrie warnt vor gravierenden Folgen des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG). Durch die aktuelle Leistungsgruppensystematik drohe der Wegfall eines Viertels der geriatrischen Leistungen. Besonders die Akutgeriatrie sei gefährdet, da sie im Gesetzentwurf nicht ausreichend berücksichtigt wird. Der Verband fordert dringend eine Übergangslösung, um die Versorgung älterer Menschen sicherzustellen.

Allerdings umfasse diese Gruppe ausschließlich Leistungen der geriatrischen frührehabilitativen Komplexbehandlung (Frührehabilitation) im Sinne des OPS 8.550. 

„Leistungen, die die Geriatrien heute regelhaft jenseits des OPS-Kodes erbringen, werden zukünftig in dieser Art nicht mehr möglich sein, da sie von der Leistungsgruppe 56 nicht erfasst werden“, erläutert Dirk van den Heuvel, Geschäftsführer des Bundesverbandes Geriatrie in einer Pressemitteilung. „Dadurch wird insbesondere die geriatriespezifische Akutmedizin nicht mehr abgebildet – mit fatalen Folgen für Umfang und Qualität der Versorgung betagter Menschen.“

Zweite allgemeine Leistungsgruppe für die Geriatrie notwendig

Neben der bisherigen, speziellen Leistungsgruppe sollte eine zweite allgemeine Leistungsgruppe für die Geriatrie als gleichwertige Ergänzung eingeführt werden, fordert der Verband. Aber: „Neue Leistungsgruppen möchte die Politik aktuell nicht einführen, das macht der Gesetzentwurf sehr deutlich. Diese sollen mittelfristig im Leistungsgruppenausschuss entwickelt werden“, merkt van den Heuvel an und appelliert für eine Lösung in der Übergangszeit.

Nordrhein-Westfalen (NRW) habe während der Entwicklung der grundsätzlichen Leistungsgruppensystematik diese Problematik bereits erkannt, heißt es weiter. Daher gibt es dort die Möglichkeit, in der Geriatrie anteilig Leistungen aus der Allgemeinen Inneren Medizin zu erbringen. Im KHAG-Entwurf sei zwar vorgesehen, dass sich die Leistungsgruppensystematik am Krankenhausplan NRW orientiert – aber die Übernahme der Ermächtigung der Geriatrie zur Erbringung und Abrechnung dieser Fälle wurde auf Bundesebene vergessen, kritisiert der Verband. 

„Versäumnis bedeutet faktisch die Abschaffung der Akutgeriatrie“

„Dieses Versäumnis bedeutet faktisch die Abschaffung der Akutgeriatrie“, kritisiert van den Heuvel. Auf Bundesebene wird damit verkannt, dass geriatrische Patient:innen unabhängig von ihrem individuellen Frührehabilitationspotenzial entsprechend ihres komplexen Versorgungsbedarfs in Kliniken für Geriatrie bedarfsgerecht behandelt werden. Andere akutmedizinische Fachdisziplinen stellen keinen Ersatz für den ressourcen- und bedarfsorientierten multidimensionalen Behandlungsansatz der Geriatrie dar. 

„Für eine sachgerechte Versorgungsstruktur müssen akutgeriatrische Leistungen in der Geriatrie abgebildet werden“, so der Geschäftsführer. Sollten die abrechenbaren Leistungen – wie im KHAG-Entwurf vorgesehen – auf den OPS 8-550 beschränkt bleiben, falle ein wesentlicher Teil des heutigen geriatrischen Versorgungsspektrums weg.

Mindestvorhaltezahlen von abgebildeten Fällen abhängig

Akutgeriatrischen Fälle abzubilden sei auch wegen der geplanten Einführung von Mindestvorhaltezahlen gemäß § 135f SGB V notwendig, mahnt der Bundesverband. Andernfalls würde es zu einer Verzerrung des Leistungsspektrums der Kliniken für Geriatrie kommen, denn ohne die Leistungen der akutgeriatrischen Behandlungsfälle könnten einzelne Geriatrien eventuell die geforderte Anzahl an Behandlungsfällen (Mindestvorhaltezahl) nicht erfüllen.

Den geriatrischen Behandlungszweig zu sichern liege nun in der Verantwortung des Gesetzgebers. Fragestellungen wie diese sollten nicht in den Leistungsgruppenausschuss ausgelagert und damit auf die lange Bank geschoben werden, betont van den Heuvels.

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