Mit dem Beschluss der Bundesvertreterversammlung vom Juli sind die erweiterten Möglichkeiten aus dem Flexirentengesetz zur Kinder- und Jugend-Reha nun auch in die Richtlinien der Träger der Rentenversicherung aufgenommen worden. Dies ist aus Sicht des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken (BDPK) zu begrüßen, da die Deutsche Rentenversicherung (DRV) so aktiv den Spielraum zur Ausgestaltung der Kinder-und Jugend-Reha nutze. Das Flexirentengesetz erlaubt unter anderem die Begleitung von Kindern bis zum zwölften Lebensjahr durch ein Elternteil oder einen nahen Angehörigen. Weggefallen ist mit dem Gesetz auch die Vierjahresfrist für die Wiederholung einer Kinder- und Jugend-Reha.
