Die Liste der Bundesländer, in denen Ärzten die ausschließliche Fernbehandlung erlaubt ist, wird länger. Neben Sachsen und Schleswig-Holstein hat nun auch die Landesärztekammer in Rheinland-Pfalz den Weg frei gemacht. Die Mitglieder der Vertreterversammlung stimmten in der vergangenen Woche in Mainz für die Änderung der Berufsordnung. Dabei orientierten sie sich an dem Text, den der Deutsche Ärztetag in diesem Frühjahr in Erfurt verabschiedet hat. Die Fernbehandlung ist demnach im Einzelfall erlaubt.
Der ausschließlichen Fernbehandlung sind jedoch weiterhin Grenzen gesetzt, betonte der Landesärztekammer-Präsident von Rheinland-Pfalz, Günther Matheis. Das gelte beispielsweise für den Fall, dass ein Arzt seiner ärztlichen Sorgfaltspflicht am Telefon oder Computer nicht nachkommen könne. Zudem dürfen Ärzte derzeit bei der Fernbehandlung weder Rezepte noch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen.