Bei der Einführung elektronischer Patientenakten liegt Deutschland im europäischen Vergleich laut einer Studie nur im hinteren Mittelfeld. Von 20 untersuchten Ländern landete Deutschland auf Rang 13, ergab die Untersuchung des Instituts für Angewandte Versorgungsforschung (inav) für die Stiftung Münch. Vor zwei Jahren war es noch Rang 11. Spitzenreiter bei dem Ranking bleiben die skandinavischen Länder mit Dänemark an erster Stelle sowie Finnland und Schweden an zweiter Stelle. Schlusslicht ist Irland.
Bei der inav-Untersuchung wurden unter anderem die Voraussetzungen für die Infrastruktur, die Funktionen sowie die politischen Rahmenbedingungen für die elektronische Patientenakte in den europäischen Ländern miteinander verglichen. Deutschland sei in den vergangenen Jahren von Ländern überholt worden, in denen es klare Vorgaben für die Gestaltung, den Zugang und die Art der Datennutzung der elektronischen Patientenakte gebe, sagte Stephan Holzinger, Vorstandsvorsitzender der Stiftung Münch. „In Deutschland dagegen ist außer einem schleppenden Ausbau des Breitbandinternets weiterhin wenig passiert“, so Holzinger.
Im Entwurf zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) ist vorgesehen, dass die Krankenkassen spätestens ab 2021 eine elektronische Patientenakte zur Verfügung stellen müssen. Versicherte sollen dann die Möglichkeit haben, auch per Smartphone oder Tablets auf ihre medizinischen Daten der elektronischen Patientenakte zuzugreifen.