Gutachter haben vorgeschlagen, die sogenannten Verhältniszahlen zwischen Einwohnern und Ärzten für die künftige Bedarfsplanung neu zu berechnen. Sie empfehlen, den Versorgungsbedarf morbiditätsadjustiert zu berechnen und dabei die Mitversorgung benachbarter Regionen zu berücksichtigen. Für das Jahr 2016 wären bei einem Versorgungsgrad von 100 Prozent laut Berechnungen rund 4.100 Hausärzte mehr nötig gewesen. Das Gutachten, das der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in Auftrag gegeben hatte, wurde heute in Berlin vorgestellt.
Mehrbedarf sehen die Gutachter zudem insbesondere bei Psychotherapeuten. Fast 1.700 zusätzliche Therapeuten sind demnach notwendig. Laut der Berechnungen sind daneben vor allem zusätzliche Frauen-, Kinder- und Augenärzte notwendig. Hier müsste die Zahl der Ärzte jedoch nur im dreistelligen Bereich steigen. Die Reformen würden somit nur zu relativ geringen Anpassungen bei der Anzahl zusätzlicher Ärzte führen.
Die derzeitige Versorgungssituation ist nach Ansicht der Gutachter sehr gut. So erreichen 99,8 Prozent der Bevölkerung einen Hausarzt innerhalb von maximal zehn Minuten. Ein Richtwert von 30 Minuten wird für Ärzte der allgemeinen fachärztlichen Versorgung von 99 Prozent der Bevölkerung erreicht. Für die stärker spezialisierten Fachgruppen werde der Wert ebenfalls zum Großteil nicht überschritten.
Hintergrund für das Gutachten ist das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz. Darin hatte der Gesetzgeber den G-BA beauftragt, die Verhältniszahlen zu überprüfen und dabei die Sozial- und Morbiditätsstruktur der Bevölkerung zu berücksichtigen. Die neue Bedarfsplanungs-Richtlinie soll die Selbstverwaltung nun bis Sommer kommenden Jahres fertigstellen.