Neue Verjährungsfrist

Klagewelle gegen Kliniken rollt an

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Klagewelle gegen Kliniken rollt an
© iStock.com/lappes

Zahlreiche Krankenkassen haben einem Medienbericht zufolge eine Vielzahl an Klagen gegen Krankenhäuser bei Sozialgerichten eingereicht. Wie das Handelsblatt berichtet, wollen sie damit Forderungen gegen Kliniken geltend machen, bevor der Bundestag morgen das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) verabschiedet. Darin ist vorgesehen, die Verjährungsfrist für die Forderungen rückwirkend bis 2017 auf zwei Jahre zu halbieren. Dabei sollen auch die Ansprüche der Kassen verfallen, die nicht bis spätestens zur morgigen 2./3. Lesung des Gesetzes bei den Sozialgerichten eingehen.

Ein Sprecher des Sozialgerichts München berichtete dem Handelsblatt, es gebe eine „nie da gewesene Klagewelle“. Ein Vertreter des Sozialgerichts Berlin sagte, in der Sparte Krankenversicherung würden derzeit 20-Mal so viele Klagen eingehen wie sonst üblich. Nach Angaben des Handelsblatt belaufen sich die möglichen Forderungen auf mindestens 300 Millionen Euro.

Auf die geplante Gesetzesänderung wird derzeit auch in Schreiben der AOK-Hessen an zahlreiche Kliniken verwiesen, berichtet der Klinikverbund Hessen. In den Briefen kündigt die Krankenkasse an, die Vergütungen für die Behandlung von Schlaganfallpatienten aus den Jahren 2014 bis 2016 kurzfristig aufzurechnen. Die AOK verweist dabei auch auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) zur Transportzeit zu neurochirurgischen Einrichtungen.

Für den Geschäftsführer des Klinikverbunds Hessen, Reinhard Schaffert, ist das Vorgehen der Krankenkasse ein „ungeheuerlicher Vorgang“. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) habe sich mehrfach dazu geäußert, dass das BSG-Urteil keine Auswirkungen auf die Finanzierung von Schlaganfalleinheiten (Stroke-Units) haben solle. Die AOK-Hessen gefährde auf diese Weise die Menschen, die einen Schlaganfall erleiden. Denn wenn die Schlaganfallversorgung auf dem Land nicht mehr bezahlt werde, verlängere sich der Transportweg für die Erstversorgung der Patienten. Die Zeit bis zur klinischen Erstbehandlung sei aber ein wesentlicher Faktor, um die Folgen eines Schlaganfalls zu begrenzen. Der Klinikverbund werde deshalb das hessische Gesundheitsministerium als Aufsichtsbehörde der AOK-Hessen einschalten und den Bundesgesundheitsminister und die Bundestagsabgeordneten informieren.

Autor

 Hendrik Bensch

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