Die Krankenkassen müssen „Rückzahlungen durchsetzen“, wenn sie fehlerhafte Abrechnungen von Krankenhäusern identifizieren. Das stellte Kay Scheller, Präsident des Bundesrechnungshofes (BRH), am Dienstagvormittag auf Nachfrage von BibliomedManager in Berlin klar, als er die diesjährigen „Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes“ präsentierte. Scheller kündigte darüber hinaus an, dass der BRH „in Kürze“ seinen Prüfbericht vorlegen werde zur Frage, inwieweit die Kassen ihren Pflichten bei der Abrechnungsprüfung nachkommen. Bereits im Sommer war durchgedrungen, dass der BRH an der Prüfpraxis Kritik üben werde. Zu einem genauen Zeitplan für die Veröffentlichung des Berichts äußerte sich Scheller nicht. Erst gestern hatte Gesundheitsminister Jens Spahn Korrekturen am Krankenhausabrechnungssystem angekündigt. Dieses sei „in einem Zustand, der so nicht bleiben kann“.
Das Thema der Abrechnungsprüfungen wird auch auf dem 18. Nationalen DRG-Forum am 21. und 22. März in Berlin eine große Rolle einnehmen. Geplant sind drei Workshops zu dem Thema:
- Medizin oder Recht – wer entscheidet, was Patienten brauchen? Exegese zu Urteilen des Bundessozialgerichts – z.B. beim Schlaganfall und beim Weaning. Podiumsdiskussion mit Beteiligung des Bundessozialgerichts und des DIMDI
- Redesign your Abrechnungsprüfung 2019 – Fortsetzung des Workshops aus 2018 zur Reform des MDK-Prüfverfahrens
- Der MDK als Qualitätspolizei: Umgang mit Strukturprüfungen – wie vermeiden wir Fehler im Umgang mit dem MDK