Nach langem Streit zum Umgang mit Werbeverboten zu Abtreibungen haben Union und SPD gestern Abend einen Kompromiss erzielt. Demnach sollen künftig die Bundesärztekammer und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Kontaktinformationen zur Verfügung stellen, teilte die Bundesregierung mit. Voraussetzung sei, dass Ärzte sowie Krankenhäuser eingewilligt haben.
Das Werbeverbot für den Schwangerschaftsabbruch soll jedoch auch weiterhin bestehen bleiben, heißt es in einer Erklärung. Im Januar sollen nun Änderungsvorschläge für den Paragraph 219a Strafgesetzbuch sowie Paragraph 13 Schwangerschaftskonfliktgesetz vorgelegt werden.