Der Gesetzgeber und die Organe der Selbstverwaltung erlassen für Krankenhäuser immer neue Regeln. Welche Haftungsfragen sich daraus ergeben, wird Thema auf dem 18. Nationalen DRG-Forum am 21. und 22. März in Berlin sein. Workshop-Moderator Prof. Dr. Bernd Halbe nennt die wichtigsten Themen.
Herr Professor Halbe, Sie moderieren auf dem 18. Nationalen DRG-Forum den Workshop „Rechtliches Maßnahmenpaket gegen ‧Haftungsrisiken“. Wie gefährlich lebt ein Krankenhausmanager mit Blick auf rechtliche Risiken?
Die Risiken für den Geschäftsführer nehmen weiter zu, weshalb eine regelmäßige umfassende Risikoanalyse und Implementierung von Compliancestrukturen erforderlich sind. Auch absehbare Neuregelungen (wie aktuell die Pflegepersonaluntergrenzen) sollten prospektiv einer Risikobewertung zugeführt ‧werden. Daran angepasst werden müssen dann die entsprechenden Versicherungen zur Absicherung. Damit kann dann auch der Geschäftsführer wieder ruhig schlafen.
Der G-BA und der Gesetzgeber erlassen immer mehr Strukturvorgaben, Stichwort Personaluntergrenzen und Betreuungsverhältnis in der Neonatologie. Welche Haftungsfragen ergeben sich daraus für Klinikleitungen?
Das ist derzeit noch nicht abschließend geklärt, es ist jedoch damit zu rechnen, dass hier sowohl im Bereich der Organhaftung im Außenverhältnis als auch im Spannungsverhältnis zum Träger neue beziehungsweise stärker als bisher in den Fokus rückende Fragestellungen beantwortet werden müssen.
Welche Folgen hat die Datenschutzgrundverordnung bisher?
Es gibt eine Ausweitung derjenigen Dritten, deren Handlungen nun in datenschutz-rechtlicher Hinsicht dem Krankenhausträger zugerechnet werden und dementsprechend eine weitergehende Verpflichtung zur Prüfung der Einhaltung dieser Vorgaben. Datenschutzrechtlich verantwortlich und Ziel etwaiger Sanktionen bleibt jedoch der Träger, dem aber natürlich gegebenenfalls arbeitsrechtlich im Innenverhältnis bei Verstößen eine Regressmöglichkeit auch gegenüber dem Geschäftsführer zustehen kann.
Professor Bernd Halbe moderiert den Workshop "Rechtliches Maßnahmenpaket gegen Haftungsrisiken" auf dem 18. Nationalen DRG-Forum am 21. und 22. März in Berlin. Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz und melden Sie sich an!