Union und SPD haben sich darauf geeinigt, wie eine Reform des sogenannten Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche genau aussehen soll. Wie unter anderem die ARD berichtet, soll das Werbeverbot bestehen bleiben, der Paragraf 219a soll aber ergänzt werden. Demnach wird im Paragrafen ergänzt, dass Ärzte und Krankenhäuser künftig darüber informieren dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen, heißt es in dem Gesetzentwurf.
Ärzte dürfen der ARD zufolge weitere Informationen über einen Schwangerschaftsabbruch durch Hinweise auf Informationsangebote neutraler Stellen zugänglich machen - zum Beispiel durch Links in ihrem Internetauftritt. Außerdem soll die Bundesärztekammer künftig eine Liste mit Ärzten führen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Hierzu soll das Schwangerschaftskonfliktgesetz geändert werden.
Die Große Koalition hatte sich bereits im Dezember auf Grundzüge für den Gesetzentwurf geeinigt. Wie der Paragraf 219 genau geändert werden sollte, war aber unklar. In der kommenden Woche soll das Bundeskabinett nun über den Entwurf beraten.