Medizinische Apps und Telemedizin-Angebote sollen nach den Vorstellungen des Verbands der Ersatzkrankenkassen (Vdek) ein eigenes Erprobungsverfahren bekommen. Zwar böten Krankenkassen bereits über Satzungsleistungen und Einzelverträge Gesundheits-Apps, wie etwa zur Behandlung von Tinnitus, an. Es werde aber ein "strukturierter Zugang in den Leistungskatalog" gebraucht, sagte die Vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner heute vor Journalisten in Berlin.
Auch Apps und Telemedizinangebote müssten ihren Nutzen genauso wie analoge Untersuchungs- und Behandlungsmethorden (NUB) unter Beweis stellen. Die bisherigen Bewertungsverfahren passten aber nicht zur digitalen Welt. Der Vdek schlägt vor, dass Apps und telemedizinische Angebote, die ihr Potenzial im Rahmen von Kassenverträgen bereits gezeigt hätten, "zügig" in eine Erprobungsregelungen gelangen sollen. Es dürfe "nicht Jahre" dauern, wie bei sonstigen Nutzenbewertungsverfahren, sagte Elsner. Europaweite Ausschreibungen für die Evaluation sollten nicht notwendig sein. Stattdessen solle beispielsweise das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) beauftragt werden können.