Die Entgeltverhandlungen werden immer komplexer und unübersichtlicher. Umso wichtiger ist eine gute Vorbereitung – auch mit Blick auf 2020 und die Folgejahre. Das unterstreicht Martin Heumann, Geschäftsführer des Krankenhauszweckverband Rheinland e. V., in der neuen Ausgabe von f&w führen und wirtschaften im Krankenhaus. „Vor allem die ab dem Jahr 2020 wirkende Ausgliederung der Pflege aus den DRG stellt einen echten Paradigmenwechsel auch mit erheblichen Auswirkungen auf die Budgetverhandlungen dar“, schreibt Heumann zusammen mit seinen Kollegen Jörg Kühn und Anna Fröhlich. Dieses „krankenhausfinanzierungsrechtliche Großereignis“ werfe bereits im Jahr 2019 seine Schatten voraus. „Durch das neu eingeführte Pflegebudget kommt ab 2020 ein Verhandlungstatbestand hinzu, der voraussichtlich nicht leicht zu verhandeln sein wird und die Komplexität und Unübersichtlichkeit noch einmal erhöhen wird“, so Heumann.
Er geht davon aus, dass jene Krankenhäuser vom neu eingeführten Pflegebudget profitieren werden, deren Pflegekosten im Vergleich zu den in den DRG enthaltenen Erlösanteilen für die Pflege vergleichsweise hoch sind. Häuser hingegen, deren Kosten für ausgebildetes Pflegepersonal vergleichsweise niedrig sind, dürften in finanzieller Hinsicht zukünftig das Nachsehen haben.
„Krankenhäuser, die bislang - aus welchen Gründen auch immer - Deckungsbeiträge in der Pflege erzielt haben, werden sich damit abfinden müssen, dass diese Deckungsbeiträge zukünftig verloren sein werden“, meint Heumann. Dies dürften vor allem die Häuser als unfair empfinden, die die Pflege zum Beispiel durch Übertragung pflegefremder Tätigkeiten auf andere Berufsgruppen überdurchschnittlich stark entlastet haben oder die ihren Pflege-Workflow mit baulichen Maßnahmen (oft zumindest teilweise aus Eigenmitteln finanziert) zugunsten einer schmalen Pflegepersonaldecke deutlich verbessert haben. „Sparsam mit der Ressource Pflegepersonal umzugehen, die es nicht in ausreichendem Maße gibt, ist ja nicht unvernünftig, sondern nur dann inakzeptabel, wenn dadurch eine qualitativ hochwertige Pflege aufs Spiel gesetzt wird“, so Heumann.

Die Neueinstellungen oder Aufstockungen der so genannten „Pflege am Bett“ sollen ab 2019 vollständig refinanziert werden. Ob das gelingt, hängt laut Heumann und seinen Kollegen allerdings davon ab, ob das Pflegestellen-Förderprogramm hausindividuell in ausreichend großem Umfang vereinbart werden kann. „Hierauf muss das Krankenhaus in den Verhandlungen pochen“, empfehlen sie.
Die aktuelle wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser lasse es auch bei den anderen Verhandlungspunkten nicht zu, dass zu Recht gestellte Forderungen des Krankenhauses in den Verhandlungen leichtfertig aufgegeben werden, schreiben die Autoren. Im Gegenteil: „Die Krankenhäuser müssen und sollten um jeden Euro kämpfen, notfalls auch in Schiedsstellenverfahren, die bei guter Vorbereitung nicht gescheut werden müssen.“
Martin Heumann wird zu diesem Thema auch auf dem 18. Nationalen DRG-Forum am 21. und 22.März in Berlin referieren.