Medizinisch gibt es keinen Zweifel: Wer einen Schlaganfall erlitten hat, benötigt die Leistungen der neurologisch-neurochirurgischen Frühreha (NNFR). Sie stellen die Behandlung unmittelbar nach dem Schlaganfall mit rehabilitativen Behandlungselementen sicher. Dazu gehören: Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie und aktivierende Pflege. Nur so können schlaganfallbedingte Teilhabestörungen beim Schlucken, Sprechen, Laufen erfolgversprechend behandelt werden. Die NNFR reduziert die Langzeitschäden und das Risiko der Abhängigkeit von fremder Hilfe und Pflege auf ein Mindestmaß. Also ein Gebot der Stunde, wo doch Pflegekräfte so knapp sind.
Dennoch gefährdet der Fixkostendegressionsabschlag (FDA) die Behandlung der Patienten mit der NNFR zunehmend. Immer mehr Spezialkliniken haben damit zu kämpfen, dass die Zahl der Schlaganfallpatienten steigt und dann der FDA fällig wird. Die Folgen sind völlig undurchsichtige und unverständliche Fallgestaltungen, in denen die Kliniken den vollen, den halben oder auch gar keinen FDA akzeptieren müssen. Was sich so lapidar anhört, entpuppt sich zu einem ausgewachsenen Problem.
Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung in Deutschland wird die Anzahl der Schlaganfallpatienten in den nächsten Jahren deutlich zunehmen. Nach einer 2008 im Deutschen Ärzteblatt veröffentlichen Studie steigen die Fallzahlen von 2005 bis 2050 um 68 Prozent an, im Zeitraum 2020 bis 2050 ist mit einer Steigerung von 35 Prozent zu rechnen. Mit geschätzten fast 200.000 erstmaligen und 66.000 wiederholten Ereignissen im Jahr 2008 ist der Schlaganfall eine der häufigsten Erkrankungen in Deutschland. Der Schlaganfall ist auch eine der häufigsten Ursachen für Morbidität und Mortalität im Erwachsenenalter.
Für die steigende Zahl der Schlaganfallpatienten erhalten die relativ kleinen Spezialkliniken für drei Jahre nur 65 Prozent der kalkulierten Kosten. Damit lässt sich qualifiziertes Personal für qualifizierte Therapie nicht finanzieren. Ohne eine sachgerechte Vergütung ist eine umfassende Behandlung der Patienten nicht aufrechtzuerhalten. Aufnahmestopps kommen deutlich häufiger vor. In der Konsequenz bleiben die Schlaganfallpatienten dann oftmals länger in den ohnehin schon raren Intensivbetten der Maximalversorger.
Deshalb muss die Politik schleunigst im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) handeln: Neurologisch erkrankte Patienten, die mit NNFR behandelt werden, müssen genau wie die Polytraumapatienten komplett vom FDA befreit werden. Den Kritikern einer solchen Regelung kann man nur immer wieder entgegenhalten, dass der Schlaganfall völlig ungeeignet ist, zum Zwecke der Leistungsausweitung missbraucht zu werden. Und noch eine Besonderheit liegt vor: Jeden Tag, von der Aufnahme bis zur Entlassung, behandeln Spezialkliniken diese Schlaganfallpatienten mit 300 Minuten Therapie. Das sind fünf Stunden täglich intensives 1:1-Training. Da gibt es kaum Degressionseffekte.
Also: Bitte Kollateralschäden vermeiden und endlich handeln!