Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat vor der morgigen zweiten Anhörung zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) im Gesundheitsausschuss des Bundestags noch einmal Änderungen mit Blick auf Medizinische Versorgungszentren (MVZ) angemahnt. Nach dem Gesetzentwurf sollen in MVZ frei werdende Stellen angestellter Ärzte nicht mehr automatisch nachbesetzt werden können. Problematisch ist aus Sicht der DKG, dass Arztsitze nur dann nachbesetzt werden sollen, wenn laut Bedarfsplanung freie Sitze vorhanden sind. "Wenn die Nachbesetzung von Stellen in den MVZ von der ohnehin unzureichenden und fehlsteuernden Bedarfsplanung abhängig gemacht wird, könnten die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) faktisch über die Fortexistenz der MVZ bestimmen", kritisiert die DKG.
Als "absolut inakzeptabel" bezeichnete die DKG zudem, dass es keine Ausgleichszahlung geben solle, falls eine Nachbesetzung in einem MVZ nicht erlaubt werde. "Dies wäre eine Enteignung auf kaltem Wege und dürfte einer verfassungsrechtlichen Überprüfung nicht standhalten", so die DKG.