3. Nationales Reha-Forum

Reha-Kliniken fordern ein neues Vergütungsmodell

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Reha-Kliniken fordern ein neues Vergütungsmodell
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Der stationäre Sektor feilt am Umbau des DRG-Systems - für die Reha geht es zunächst einmal um die Entwicklung eines neuen eigenen Vergütungsmodells. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) arbeitet bereits an einem produktbezogenen neuen System. Wie dieses genau aussehen wird, ist noch nicht bekannt. Eine transparente, sachgerechte Vergütung sei dringend notwendig, da stimmten Thomas Bublitz vom Bundesverband der Deutschen Privatkliniken (BDPK), Ulf Ludwig von der Mediclin AG und Susanne Leciejewski von den Celenus Kliniken bei der Podiumsdiskussion „Reha 2025 – Neues Vergütungsmodell für die Reha“ auf dem 3. Nationalen Reha-Forum überein.

Insgesamt 128 Rehakliniken sind von 2005 bis 2017 aus dem Markt geschieden – die verbliebenen geraten größtenteils an ihre Grenzen, weil ihnen Investitionsstau, eine Vergütung weit unter dem Niveau des Akutbereichs und nur geringe Preissteigerungen in den vergangenen zwei Jahrzehnten zu schaffen machen. „Rehaleistungen sind dramatisch unterfinanziert. Das Pflegepersonalstärkungsgesetz verschärft den Fachkräftemangel für uns noch“, sagte Ludwig. So seien die meisten Reha-Kliniken zwar gut ausgelastet, aber es fehlt das Personal. Die Frage sei, ob es Rehakliniken im Jahr 2025 überhaupt noch am Markt gibt, sagte Bublitz daher provokant zu Beginn der Diskussion.

„Im Moment diskutieren alle über Fachkräftemangel und eine neue Art der Finanzierung. Was jetzt passiert, wird dazu führen, dass Personal für Rehakliniken deutlich teurer werden wird.“ Anders als im Akutbereich werden Rehaleistungen entweder über einen Tagessatz (von der Deutschen Rentenversicherung) oder über Fallpauschalen (von den gesetzlichen Krankenkassen) vergütet. Anreize für eine leistungsgerechte Vergütung fehlen dabei, eine flächendeckende Tarifvergütung gibt es nicht. Die Grundlohnrate bereitet den Kliniken Probleme. „Die Anforderungen an Pflegekräfte in der Rehabilitation im geriatrisch-neurologischen Bereich sind sehr hoch, warum sollten sie da schlechter bezahlt werden, als Pflegekräfte im Akutbereich?“, fragte Ludwig. „Pflegepersonal in der Reha darf kein Pflegepersonal zweiter Klasse sein.“ 

Nun ist die Frage, wie ein neues Vergütungsmodell für die Reha aussehen könnte. Ludwig: „Eine reine Erhöhung der Vergütungssätze ist nicht ausreichend. Denn wir haben eine sehr hohe Spreizung der Vergütungssätze zwischen den Bundesländern, Kliniken, Regionen.“ 
Um kalkulieren zu können, bedarf es zunächst einer einheitlichen inhaltlich qualitätsorientierten, transparenten Leistungsdefinition und einheitlicher Rahmenbedingungen, sagte Leciejewski. „Wir müssen eine Definition finden dafür, was Reha leisten soll. Ein perfektes Vergütungssystem wird es nie geben“, die Vorstandsvorsitzende der Celenus Kliniken. Nur mit klar definierten Leistungen könne man auf Augenhöhe mit den Vertragspartnern verhandeln. Ihre Erwartungen an ein neues Modell: „Das zur Verfügung stehende Geld sollte leistungsgerecht und effizient eingesetzt werden. Das Ganze soll möglichst verwaltungs- und kontrollarm möglich sein und es muss Anreizsysteme geben.“ Möglicherweise sei für eine unabhängige Kalkulation eine Art InEK für die Reha notwendig. 

Das sollten sich die Rehakliniken noch einmal genau überlegen, erwiderte darauf Bernd Beyrle, Fachbereichsleiter Stationäre Versorgung bei der Techniker Krankenkasse: „Wenn Sie so was wollen, müssen Sie mit dem gesamten Überprüfungsapparat, wie wir ihn für den Akutbereich haben, leben“, sagte er. „Es ist auch eine Frage von Aufwand und Nutzen, den man hier mit dem Einsatz eines InEK erzeugt. Für den Gesamtausgabenblock Reha ist das zu aufwändig.“

Bei der Vergütung der Reha immer nur an die Krankenkassen zu denken, sei zu kurz gesprungen. Da müsse man die DRV ebenfalls ins Boot holen. „Bisher war das mäßig erfolgreich. Für die RV-Kollegen ist die Fallpauschale Teufelszeug. Bei den Kassen hat sich die Fallpauschale als Standard durchgesetzt“, so Beyrle. 

Schon einmal habe man versucht, Rehabilitationsbehandlungsgruppen zu definieren für Fallpauschalen im Rehabereich - in einem Projekt von 1998 bis 2007 mit den damaligen Wittgensteiner Kliniken, Barmer, DAK und TK und Institut für Gesundheitsökonomik. „Es war unendlich kompliziert. Wir haben es abgebrochen“, sagte Beyrle. 

Grundsätzlich sehe er die Reha in Deutschland auf einem sehr hohen Leistungsniveau. „Aber wie kommen wir in die Gestaltung von unterschiedlichen Leistungsdefinitionen hinein?“, fragte Bublitz. „Wir fordern zunächst einheitliche Rahmenverträge und Bedingungen. Dafür braucht es eine Leistungsdefinition“, so Leciejewski. „Es an den Indikationen festzulegen, wie es die DRV nun plant, ist sicher ein erster richtiger Schritt in die richtige Richtung. Ob das nun über ein InEK gemacht werden muss, da bin ich nicht sicher.“

Autor

 Lena Reseck

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