Bundesrechnungshof zu Deals mit Kassen

Kliniken können sich "freikaufen"

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Kliniken können sich "freikaufen"
© GettyImages/BrianAJackson

Seine Kritik, die inoffiziell schon vor über einem halben Jahr die Runde gemacht hatte, platzierte der Bundesrechnungshof nun in einer Mitteilung. Krankenkassen hätten individuelle Vereinbarungen mit Krankenhäusern über pauschale Rechnungskürzungen in Millionenhöhe geschlossen und im Gegenzug auf Abrechnungsprüfungen verzichtet. Sie ermöglichten es Krankenhäusern, sich von Prüfungen durch die Krankenkassen „freizukaufen“. Die Krankenhäuser könnten Abzüge im Vorfeld einkalkuliert und überhöhte Rechnungen ausgestellt haben, heißt es.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) reagierte prompt auf die Nachricht und bestätigte, dass es solche pauschalen Kürzungen gebe. „Sie sind das Ergebnis eines asymmetrischen Rechts- und Abhängigkeitsverhältnisses der Krankenhäuser gegenüber den Krankenkassen", so die DKG in einer Mitteilung. "Dabei sind die Krankenhäuser in einer systematischen Verliererposition. Denn die Krankenkassen können durch die Einleitung von Rechnungsprüfungen Verrechnungen mit laufenden Leistungen der Krankenhäuser beliebig vornehmen. Nicht die Krankenhäuser kaufen sich von Prüfungen frei. Vielmehr handelt es sich um erzwungene Rabattverträge zu Gunsten einzelner Krankenkassen.“

Offiziell sind solche Deals nicht bekannt, es ist aber ein offenes Geheimnis, dass es sie gibt. Sie sind eine Reaktion auf die ausufernde Prüfung der Krankenhausabrechnung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), die sowohl die Krankenhäuser als auch den MDK an Kapazitätsgrenzen bringt. Derzeit warten Kliniken und Kassen gespannt auf ein MDK-Gesetz, das Gesundheitsminister Jens Spahn für dieses Jahr angekündigt hat.

Wie der Bundesrechnungshof nun erklärte, hat das Bundesversicherungsamt (BVA) bereits 2017 in Treffen mit den Aufsichtsbehörden der Sozialversicherungsträger gefordert, auf die Beendigung dieser Vereinbarungen hinzuwirken. „Da ein entsprechender Beschlussvorschlag keine Mehrheit fand, sah das BVA von aufsichtsrechtlichen Maßnahmen ab. Erst auf den Entwurf dieses Bemerkungsbeitrags hin bestätigten das BVA und die Aufsichtsbehörden der Länder im November 2018 die Rechtswidrigkeit der Vereinbarungen und kündigten an, falls notwendig, aufsichtsrechtliche Maßnahmen einzuleiten", schreibt der Bundesrechnungshof. Er hält dies jedoch für nicht ausreichend und empfiehlt, diese Deals gesetzlich zu verbieten. Das Bundesgesundheitsministerium solle eine entsprechende Regelung in die Wege leiten.

In der nächsten f&w-Ausgabe (Erscheinungstermin: 2.Mai) ist die Reform des MDK übrigens die Top-Story. Die Frage, was bei einer MDK-Reform wichtig ist, haben uns Vertreter von Kliniken, Kassen, dem MDK und Politiker beantwortet. Einzelne Statements können Sie in den kommenden Tagen bereits auf unserer MDK-Themenseite lesen. 

Autor

 Jens Mau

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