Daten aus der datengestützten Qualitätssicherung können ab sofort auf Antrag für Forschungszwecke beim Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) beantragt werden.
Eine ausführliche Beschreibung des Antragsverfahrens, der damit verbundenen Kosten stellt das IQTIG auf seiner Website unter "Sekundäre Datennutzung" bereit. Über den Antrag entscheidet der Unterausschuss Qualitätssicherung des G-BA nach einer Vorprüfung und Einschätzung durch das IQTIG. Die genehmigten Anträge werden künftig auf der Website des IQTIG mit einer Kurzdarstellung des Projekts sowie der daraus hervorgegangenen wissenschaftlichen Publikation veröffentlicht.
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