Der Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) übt scharfe Kritik am MDK-Reformgesetz. Insbesondere die geplante Abkopplung der Medizinischen Dienste (MD) von den Krankenkassen und die veränderte Zusammensetzung der Verwaltungsräte lehnt das Gremium ab. Es sei zwingend erforderlich, die Tätigkeit von MDS, MDK-Gemeinschaft und GKV-Spitzenverband miteinander zu verbinden, heißt es in einer Pressemitteilung. Der Vorsitzende des Verwaltungsrats, Volker Hansen, bezeichnete das Gesetz als „unnötig, untauglich und gefährlich“.
Der Geschäftsführer des MDS, Peter Pick, hatte sich gegenüber f&w kürzlich anders geäußert. „Dass MDK und MDS zu einer Körperschaft des öffentlichen Rechts werden, wertet die Medizinischen Dienste auf“, hatte Pick erklärt.
Dass die Soziale Selbstverwaltung in den Verwaltungsräten in eine Minderheitsposition gebracht werden soll, bewerten sowohl Hansen wie auch Pick kritisch. Der Verwaltungsrat warnt zudem davor, künftig Patienten- und Pflegeberufe in die Verwaltungsräte zu entsenden. „Damit besteht die Gefahr, dass Interessen von Leistungserbringern beziehungsweise Partikularinteressen Einfluss in den Entscheidungsgremien der Medizinischen Dienste finden“, so Hansen. Eine Einschränkung der Prüfrechte lehnt er ebenfalls ab. Nach aktuellen Feststellungen der Medizinischen Dienste seien über 50 Prozent der von ihnen geprüften Krankenhausabrechnungen nicht korrekt und müssten deshalb ausgeglichen werden.