Kurzzeitpflege wird künftig auch in Krankenhäusern in Nordrhein-Westfalen möglich sein. Das sieht eine neue Regelung mit den Landesverbänden der Pflegekassen vor, teilte das Ministerium am Freitag mit. Eine Arbeitsgruppe aus Landesverbänden der Pflegekassen, der Krankenhausgesellschaft NRW und des Gesundheitsministeriums hat hierzu die Grundlagen geschaffen. Krankenhäuser werden nun Kurzzeitpflege anbieten und gegenüber den Pflegekassen abrechnen können.
Bislang muss die Kurzzeitpflege im Pflegeheim stattfinden. In Nordrhein-Westfalen werden rund Dreiviertel aller Pflegebedürftigen in den eigenen vier Wänden versorgt. Derzeit gebe es aber in vielen Kreisen und Städten zu wenige Plätze, berichtet das Ministerium. Deswegen dürften nun auch Krankenhäuser die Leistung anbieten. "In Nordrhein-Westfalen gehen wir jetzt einen neuen Weg und ich hoffe, dass viele Krankenhäuser ihn nutzen werden", erklärte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). Kliniken können sich nun beim Ministerium melden, das den Abschluss des Versorgungsvertrages begleiten wird.