Fachkräfte aus Ländern außerhalb der Europäischen Union sollen bald leichter nach Deutschland einwandern können. Das soll mit dem Fachkräfte-Einwanderungsgesetz erreicht werden, dem der Bundestag am Freitag mit den Stimmen von Union und SPD zustimmte. Zudem segneten die Parteien ein Gesetz ab, mit dem bestimmte Ausländer während ihrer Ausbildung und Berufstätigkeit einen rechtssicheren Aufenthalt erhalten sollen.
Das Fachkräfte-Einwanderungsgesetz sieht unter anderem vor, dass die sogenannte Vorrangprüfung wegfallen soll: Bisher musste im Einzelfall geklärt werden, ob für einen Job ein Inländer oder EU-Bürger infrage kommt. Ausnahmen gab es nur bei sogenannten "Engpassberufen". Nun reicht es, dass Einwanderer einen anerkannten Berufsabschluss haben und vor der Einreise eine ihrer Qualifikation entsprechende Arbeitsstelle in Aussicht haben.
Für Fachkräfte mit einer Berufsausbildung soll es zudem die Möglichkeit geben, für bis zu sechs Monate einzureisen, um sich einen Arbeitsplatz zu suchen – so wie es jetzt schon für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung möglich ist. Hierzu müssen sie neben geeigneten Zeugnissen ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen können.
Mit dem Gesetz „über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung“ soll darüber hinaus bei langfristigen Duldungen aus persönlichen Gründen für bestimmte Ausländer ein rechtssicherer Aufenthalt ermöglicht werden. Dabei geht es um Betroffene, die eine qualifizierte Berufsausbildung aufnehmen (Ausbildungsduldung) oder durch eine „nachhaltige Beschäftigung ihren Lebensunterhalt selbst sichern und gut integriert sind (Beschäftigungsduldung)“.