Patienten in der deutsch-französischen Grenzregion können künftig in bestimmten Fällen grenzüberschreitend behandelt werden. Bei kardiologischen und neurochirurgischen Notfällen wird es künftig keine Rolle mehr spielen, ob ein Patient in Deutschland oder Frankreich krankenversichert ist. Das sieht eine Vereinbarung vor, die gestern Vertreter von Behörden, Krankenkassen und Krankenhäusern unterzeichnet haben.
Die Vereinbarung gilt auf deutscher Seite für Patienten in den Gemeinden des Regionalverbandes Saarbrücken sowie in den Gemeinden des Saarpfalzkreises Gersheim und Mandelbachtal. Als deutsche Krankenhäuser sind das Klinikum Saarbrücken sowie die SHG-Kliniken Völklingen beteiligt. Geplant ist, das Abkommen auch auf Fälle in der Neonatologie, Nuklearmedizin und Rehabilitation auszuweiten. Nach den ersten zwei Jahren soll geprüft werden, ob weitere medizinische Schwerpunkte folgen sollen.