Für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) müssen Kliniken derzeit drei Fristen im Auge behalten: Polikliniken werden rechtlich wie Medizinische Versorgungszentren (MVZ) gesehen und müssen somit bis 30. Juni 2019 mit Konnektoren ausgestattet sein. Bereiche in Kliniken, die vertragsärztliche Leistungen erbringen, müssen den Konnektor bis 31. Dezember dieses Jahres vorweisen. Für die Einführung der elektronischen Patientenakte (EPA) müssen Krankenhäuser generell bis zum März 2021 über einen sogenannten E-Health-Konnektor verfügen.
Das Problem: Bisher existieren nur Konnektoren, die den Versichertenstammdatenaustausch bewältigen. Die Finanzierungsvereinbarung für die Krankenhäuser basiert allerdings auf medizinischen Anwendungen wie der elektronischen Signatur, Notfalldatenmanagement und dem elektronischen Medikationsplan und setzt E-Health-Konnektoren voraus. Diese E-Health-Konnektoren sind aber derzeit nicht auf dem Markt. Die Hersteller sind im Zulassungsprozess, die Geräte sind wohl frühestens Ende dieses Jahres erhältlich. Ergo: Kliniken müssten sich nach derzeitiger Fristenlage erst VSDM-Konnektoren für ihre vertragsärztlichen Bereiche kaufen, die nach der Verfügbarkeit von E-Health-Konnektoren obsolet werden.
Das Digitale Versorgung-Gesetz (DVG) adressiert dieses Problem nicht, zum Leidwesen der Krankenhäuser. „Das DVG wäre eine gute Chance, das Problem glatt zu ziehen. Statt eines Datums hätte man eine einheitliche Frist für Krankenhäuser auch an einen gewissen Zeitraum nach Verfügbarkeit des E-Health-Konnektors koppeln können“, sagt Jan Neuhaus, Leiter des Dezernats IT, Datenaustausch und eHealth bei der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). „Das würde eine große Last von den Kliniken nehmen.“
Die vier Konnektorenhersteller sind derzeit die Compugroup, T-Systems, Rise und Secunet. Für den vertragsärztlichen Bereich werden etwa 140.000 Konnektoren benötigt, für die Kliniken 3.000 bis 4.000 sogenannte Rechenzentrums-Konnektoren. Diese sind so konzipiert, dass sie im Rechenzentrum eingebaut werden und mit bis zu 50 Kartenterminals verbunden werden können.
Das Ministerium will das DVG eigentlich schnell verabschieden, weil dort Vorgaben zur EPA stehen, die die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) derzeit ausgestalten soll. Allerdings beziehen sich einige Teile des DVG auf Änderungen im Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV), bei dem die Gefahr besteht, dass es in den Vermittlungsausschuss muss. Dies wird am 28. Juni entschieden. Gut möglich also, dass die Szene noch etwas länger auf das DVG warten muss.