Digitale-Versorgung-Gesetz

Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf

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Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf
© Getty Images/Natali_Mis

Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) soll eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation in Deutschland ermöglichen. In Berlin hat heute das Bundeskabinett einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen.

Mit dem Gesetz, sollen künftig Apps auf Rezept, Online-Sprechstunden und ein sicheres Datennetz im Gesundheitswesen möglich gemacht werden. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hatte im Frühjahr seine Pläne für die weitere Digitalisierung des Gesundheitssektors vorgestellt. Besonders die Krankenkassen lobten den Referentenentwurf für das DVG. Kritik gab es wiederum vom Bundesverband Gesundheits-IT (BVITG), der erheblichen Anpassungsbedarf in einer Stellungnahme äußerte.

Spahn zeigte sich heute in Berlin davon überzeugt, dass digitale Versorgung patientenfreundlich sei. "Wir nutzen digitale Angebote, um die Versorgung der Patientinnen und Patienten besser zu machen und die Arbeit der Ärztinnen und Ärzte einfacher. Patienten sollen sich darauf verlassen können, dass digitale Anwendungen und sinnvolle Apps schnell und sicher in die Versorgung kommen. Daher gibt es für die Patienten ab 2020 gesunde Apps auf Rezept."
Weiterhin sollen laut Spahn künftig Apotheken und Krankenhäuser an die Telematikinfrastruktur angeschlossen werden und auch Hebammen, Physiotherapeuten und der Pflege stehe die Möglichkeit dazu offen.

Laut FDP sei der Gesetzentwurf ein erster richtiger Schritt. Positiv sei vor allem für die Patienten, dass digitale Gesundheitsanwendungen jetzt schneller in die Versorgung kämen. Beim Anschluss an die Telematikinfrastruktur müsse Spahn jedoch mehr auf die Akteure eingehen, heißt es. "Anstelle von Sanktionen wären Anreizsysteme wünschenswert, denn das erhöht die Akzeptanz. Ich hätte mir außerdem gewünscht, dass der Entwurf das komplett papierlose Gesundheitswesen zum Ziel hat. So fehlt etwa die mobile Vernetzung des Pflegepersonals, eine krankenhausinterne Vernetzung, aber auch virtuelle Netzwerke zwischen Hausärzten und der Uniklinik", sagte Christine Aschenberg-Dugnus, gesundheitspolitische Sprecherin der FDP. 

Kritik gab es wiederum von Seiten der Grünen. Der Minister habe heute nur einen abgespeckten Gesetzentwurf zur Digitalisierung durchs Kabinett bekommen. "Weil die Versicherten keine Möglichkeit für Datenschutzeinstellungen haben, fehlen auf Druck des Justizministeriums sämtliche Regelungen zur elektronischen Patientenakte. Damit ist die Akte zum Start nur eine nutzlose Attrappe, denn die Versicherten haben auch keinen Anspruch, dass Leistungserbringer dort Daten ablegen", sagte Maria Klein-Schmeink, Sprecherin für Gesundheitspolitik Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen. 

Der Bundesrat muss dem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Das Gesetz soll im Januar 2020 in Kraft treten.

Autor

 Philipp Schwehm

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