Patienten werden das geplante elektronische Rezept möglicherweise zunächst noch nicht so intensiv nutzen können wie bislang geplant. Wie das Handelsblatt erfahren hat, sind Ärzte nicht verpflichtet ein E-Rezept auszustellen. "Eine Verpflichtung der Ärztinnen und Ärzte zur Ausstellung eines E-Rezepts oder ein diesbezüglicher Anspruch des Versicherten besteht derzeit nicht", hat Gottfried Ludewig, der Digitalisierungsbeauftragte im Bundesgesundheitsministerium der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) per Brief mitgeteilt.
Sanktionen sind beim E-Rezept nicht vorgesehen. Kritiker warnen deshalb nun davor, dass sich die Einführung der digitalen Neuerung hinziehen könnte. „Wenn Ärzte selbst über die Rezeptform entscheiden sollen, dann wird es noch hundert Jahre dauern bis das elektronische Rezept flächendeckend zur Verfügung steht", sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Maria Klein-Schmeink, dem Handelsblatt. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) müsse deshalb in diesem Punkt das kürzlich abgesegnete Arzneimittelgesetz nachbessern.
Das elektronische Rezept gilt als ein wichtiger Baustein für die Telemedizin. Zahlreiche Landesärztekammern haben zwar vereinbart, dass künftig eine ausschließliche Fernbehandlung möglich ist. So können Ärzte Videosprechstunden anbieten. Bislang können sie aber noch keine Medikamente verschreiben, wenn der Patient nur eine Videosprechstunde genutzt hat. Hierzu gibt es bisher lediglich ein Modellprojekt in Baden-Württemberg.