Der Katholische Krankenhausverband Deutschlands (KKVD) drängt darauf, dass beim geplanten Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz das Wahlrecht des Patienten gestärkt wird. Patienten dürften nicht mit Kosten belastet werden, wenn sie sich für eine andere, von den Kassen zugelassene Reha-Einrichtung entscheiden, forderte der Verband gestern anlässlich der Verbändeanhörung mit dem Bundesgesundheitsministerium.
In der Praxis geben die Krankenkassen den Patienten die Reha-Einrichtungen vor, in der sie behandelt werden sollen. Entscheidet sich der Patient für eine andere Reha-Klinik, muss er einen Teil der Kosten tragen. Laut Gesetzentwurf soll dieser Anteil künftig um 50 Prozent sinken. "Das ändert wenig daran, dass Patienten mit niedriger Rente oder geringem Einkommen faktisch keine Wahl haben, wenn sie sich den Kostenanteil nicht leisten können", erklärte der stellvertretende kkvd-Vorsitzende Ingo Morell. Der Verband begrüßt hingegen, dass Krankenkassen künftig auch bei Reha-Einrichtungen tarifliche und auf dem kirchlichen Arbeitsrecht basierende Vergütungen nicht als unwirtschaftlich ablehnen dürfen.