Die medizinische Rehabilitation steht vor dem wirtschaftlichen Ruin, weil die Preise in der gesetzlichen Krankenversicherung die steigenden Kosten für das immer knapper werdende Personal und die dringend notwendigen Investitionen schon lange nicht mehr abbilden. Mit dem Gesetzentwurf zum Reha- und Intensivpflegestärkungsgesetz könnten sich die Überlebenschancen der Reha verbessern. Ich habe keinen Zweifel daran, dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die wesentlichen Schwachstellen in der Rehaversorgung wirklich beseitigen will und bin ihm und seinem Ministerium für die vorgelegte Gesetzesinitiative außerordentlich dankbar.
An drei bedeutenden Stellen setzt der Gesetzgeber richtigerweise und sehr zum Ärger der Krankenkassen an:
- Zukünftig sollen die Krankenkassen nicht mehr über die medizinische Notwendigkeit der geriatrischen Rehabilitationsleistungen entscheiden.
- Die Krankenkassen sollen die Versicherten für die Ausübung des Wunsch- und Wahlrechts nur noch mit der Hälfte der anfallenden Mehrkosten belasten dürfen.
- Es müssen verbindliche Rahmenempfehlungen zwischen GKV-Spitzenverband und den Reha-Leistungserbringern über Vertrags- und Vergütungsgrundsätze vereinbart werden.
Natürlich haben nach der Vorlage des Gesetzentwurfs sowohl die Krankenkassen als auch die Reha-Leistungserbringer ziemlich entgegengesetzte Änderungsvorstellungen zu diesen drei zentralen Punkten, über die im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens zu entscheiden ist. So muss aus Sicht der Reha-Leistungserbringer der Genehmigungsvorbehalt nicht nur bei geriatrischen, sondern auch bei allen anderen Indikationen fallen. Geeignete Assessmentinstrumente existieren. Die Ausübung des Wunsch- und Wahlrechts muss von den Patienten kostenfrei ausgeübt werden können.
Die Krankenkassen hingegen argumentieren mit dem scharfen Schwert des Kostenrisikos, wenn man den Zugang zu den Reha-Leistungen und zu höheren Preisen auf diese Art und Weise „ungesteuert“ freigibt. Wir dürfen uns also nicht zu früh freuen: Denn niemand kann vorhersagen, wie sich die geplanten Regelungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren verändern werden.
Deshalb ist es jetzt wichtig, der Reha eine gemeinsame, starke Stimme zu geben und die Politik zu motivieren, von dem eingeschlagenen Weg im Gesetzgebungsverfahren nicht mehr abzuweichen. Genau das wollen wir mit der Kampagne „Reha. Macht’s besser!“ erreichen. Dabei können, ja müssen Sie – ob als Einzelperson, Reha-Einrichtung oder Verband – jederzeit mitwirken und sich beteiligen. Deshalb rufe ich Sie auf: Machen Sie mit und unterstützen Sie die Kampagne „Reha. Macht’s besser!“. Lassen Sie uns die guten Chancen nutzen! Unterstützer machen hier mit: www.rehamachtsbesser.de