Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat einen Einigungsspruch zur Mitbestimmung von Klinik-Betriebsräten beim Personalschlüssel für das Pflegepersonal aus formalen Gründen für ungültig erklärt (Az: 1 ABR 22/18). Das Gericht hat dem Antrag der Klinik, die den Einigungsstellenspruch angefochten hatte, stattgegeben, teilte das BAG gestern mit. Es habe aber nicht darüber entschieden, ob die Regelung als Maßnahme des Gesundheitsschutzes grundsätzlich zulässig sei. Ein Grundsatzurteil zu dem Thema, das sich viele Akteure im Gesundheitswesen erhofft hatten, bleibt somit vorerst aus.
In dem Fall ging es um eine Spezialklinik für Wirbelsäulen- und Gelenkserkrankungen mit 350 Betten und 300 Arbeitnehmern in Schleswig-Holstein, berichtet das Deutsche Ärzteblatt in seiner Online-Ausgabe. Der Betriebsrat der Klinik wollte sein Mitbestimmungsrecht bei der Personalausstattung geltend machen. Mehrere Stationen seien in den Früh-, Spät- und Nachtschichten unterbesetzt, was zu hohen insbesondere psychischen Belastungen führe. Da sich jedoch die Klinikleitung und der Betriebsrat nicht einigen konnten, setzten sie eine Einigungsstelle ein. Diese legte genaue Personalschlüssel fest. Dagegen hatte die Klinik geklagt.