Im Streit um die Versorgung in Kinderherzzentren in Nordrhein-Westfalen hat die Asklepios Kinderklinik Sankt Augustin das Land Nordrhein-Westfalen und die Universitätskinderklinik Bonn auf Schadenersatz verklagt. Das teilte der Klinikkonzern heute mit. Das Unternehmen wirft der Landesregierung vor, durch Fördergelder für das Universitätsklinikum einen Konkurrenten in der Nähe der Klinik in Sankt Augustin aufgebaut zu haben. Zudem kritisiert Asklepios, dass die Uniklinik Personal von der Kinderklinik abgeworben habe.
Die Landesregierung habe es dem Universitätsklinikum Bonn mit einem dreistelligen Millionenbetrag ermöglicht, "in unmittelbarer Nähe und offener Konkurrenz" zum Deutschen Kinderherzzentrum der Asklepios Klinik ihre Abteilung für Kinderherzchirurgie "massiv" auszubauen. Die Einrichtung in Bonn ist etwa 20 Kilometer von der Klinik in Sankt Augustin entfernt. Zudem seien "weit mehr als 100 Fachkräfte, darunter zahlreiche Chefärzte und Fachpflegekräfte, von der Kinderklinik abgeworben" worden, kritisiert Asklepios in der Pressemitteilung. Die Universitätsklinik Bonn war heute zunächst nicht für eine Stellungnahe zu erreichen. Klinikvertreter hatten das Abwerben in der Vergangenheit aber bestritten. Darüber hinaus wirft Asklepios der Uniklinik vor, ungefragt den geschützten Namen "Deutsches Kinderherzzentrum" zu benutzen.
Die Kinderklinik habe die Abteilung Herzchirurgie aufgrund der Entwicklungen "faktisch stilllegen" müssen, teilte Asklepios mit. Die kardiologische Abteilung könne nur noch in "eingeschränktem Umfang" betrieben werden. Die Kinderklinik will nun gerichtlich erreichen, dass Land und Uniklinik die wirtschaftlichen Schäden ersetzen müssen.
Dem nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium liegt die Klage noch nicht vor, teilte das Ministerium auf Anfrage von BibliomedManager mit. Daher könne es noch keine Bewertung vornehmen. Es gebe jedoch "sehr widersprüchliche Signale". Zum einen habe Asklepios 2017 entschieden, die Geburtshilfe zu schließen. Zudem habe das Unternehmen diesen Sommer verkündet, Fördermittel aus dem Strukturfonds des Bundes zur Schließung des Klinikstandorts in Anspruch nehmen zu wollen. "Hier liegt bislang jedoch lediglich eine Interessenbekundung, aber noch kein Antrag zur Prüfung vor", so das Ministerium gegenüber BibliomedManager.
Auf der anderen Seite habe Asklepios auch einen Antrag zur Feststellung des Sicherstellungszuschlages gestellt. Die Bezirksregierung Köln prüfe diesen derzeit. "Normalerweise dient ein solcher Zuschlag der Aufrechterhaltung eines Krankenhauses", so das Ministerium. Darüber hinaus habe Asklepios Anfang November in einem Gespräch mit der Bezirksregierung Köln erklärt, dass der Versorgungsauftrag mit Ausnahme der kinderherzchirurgischen Leistungen vollumfänglich aufrechterhalten werden solle.