Die Wissenschaftliche Kommission für ein modernes Vergütungssystem (KOMV) hat ein Konzept für die Reform der ambulanten Honorarordnung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sowie die Gebührenordnung der privaten Krankenversicherung (PKV) bei Minister Jens Spahn abgegeben. Das neue Konzept soll Fehlanreize zur Unter- und Überversorgung mindern.
Da beide Versicherungssysteme sehr unterschiedlich sind, schlägt die Kommission keine gemeinsame Honorarordnung mit einheitlichen Preisen vor, sondern eine "partielle Harmonisierung" beider Vergütungssystematiken, heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit. Es "stellt eine sinnvolle Weiterentwicklung hin zu einem modernen Vergütungssystem dar", so Prof. Dr. Wolfgang Greiner, Vorsitzender der KOMV. Das Konzept unterscheide zwischen Bausteinen, die gemeinsam weiterentwickelt werden sollen und Bereichen, bei denen Unterschiede bewusst erhalten bleiben sollten. Hinzu kämen ergänzende Vorschläge, die eine bessere Koordination zwischen Krankenhäusern und ambulanten Ärzten fördern oder Anreize zur besseren Versorgung im ländlichen Raum setzen sollen.
Neue, gemeinsame Gremien der vertrags- und privatärztlichen Versorgung sollen die ärztlichen Leistungen, die sogenannte "Leistungslegendierung" definieren und eine relative Kostenbewertung, das heißt die ökonomische Bewertung der Leistungen im Vergleich zueinander, vornehmen. Die Preise selbst sollen dagegen getrennt vereinbart werden, dabei sollen auch regionale, fachspezifische und mengenbezogene Aspekte mit einbezogen werden.
Die Kommission schlägt außerdem vor, die Mindestqualitätsstandards für die vertrags- und privatärztliche Versorgung aus Gründen des Patienten- und Verbraucherschutzes einheitlich zu definieren.
Das neue Modell "bietet zahlreiche Vorteile gegenüber dem heutigen System: Transparenz und Praktikabilität werden erhöht. Langfristig sind erhebliche Synergieeffekte zu erwarten, da nicht mehr zwei Leistungsverzeichnisse und Kostenkalkulationen separat gepflegt werden müssen", so Greiner.