Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V. (BDPK) begrüßt den heute vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPREG). Dies sei ein wichtiger Schritt zur Sicherung einer leistungsfähigen und hochwertigen Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten mit Leistungen der medizinischen Rehabilitation, heißt es in der Pressemitteilung des BDPK.
Wesentlicher Bestandteil des Gesetzgebungsverfahrens ist eine bedarfsgerechte und zügige Leistungsentscheidung der Krankenkassen bei der Genehmigung geriatrischer Rehabilitationsleistungen. Zudem soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entscheiden, ob weitere Reha-Leistungen im Anschluss an die Krankenhausbehandlung von diesem vereinfachten Zugangsverfahren profitieren sollen. BDPK-Präsidentin Katharina Nebel sieht in dem Gesetzentwurf ein wichtige Grundlage, um bürokratische und teilweise langwierige Genehmigungsverfahren der Krankenkassen abzukürzen: "Davon werden die Patienten aber auch die Mitarbeiter in den Arztpraxen und Krankenhäusern profitieren.“ Eine weitere Änderung betrifft die Abschaffung der Grundlohnrate. Bislang durften die Preise für Reha-Leistungen nur in dem Rahmen steigen, in dem die Beitragseinnahmen der gesetzlichen Krankenkassen gestiegen sind. Die Folge dieser Begrenzung ist, dass die in den vergangenen Jahren stark gestiegenen Gehälter für Pflegefachkräfte und Therapeuten nicht refinanziert werden konnten. Durch die Streichung der Grundlohnrate sei nun die Refinanzierung höherer Personalkosten in den Reha-Einrichtungen möglich, heißt es weiter.