Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) soll Krankenhäuser zur Teilnahme an der Kalkulation verpflichten dürfen. Über einen entsprechenden Änderungsantrag zum Gesetz zur Anpassung des Medizinprodukterechts entscheidet heute Nachmittag der Deutsche Bundestag.
Durch die Änderung erhält das InEK die Befugnis, auf Grund des Konzepts für eine repräsentative Kalkulation die Krankenhäuser für die Teilnahme an der Kalkulation verbindlich zu bestimmen. Weiter heißt es: "Diese vom InEK bestimmten Krankenhäuser sind verpflichtet, ihm die für die Durchführung der Kalkulation erforderlichen Daten zu übermitteln. Dies gilt nicht nur für die Übermittlung der Daten, die nach dem Inkrafttreten generiert werden; Gegenstand dieser Verpflichtung können auch Daten aus der Zeit vor dem Inkrafttreten dieser Änderung sein, sofern das InEK diese Daten für die Kalkulation benötigt."
Bislang war die Befugnis, Krankenhäuser zur Datenübermittlung zu verpflichten, den Vertragsparteien vorbehalten. Zudem hatten sich mehrere Krankenhäuser - auch erfolgreich - juristisch dagegen gewehrt.