Wegen der Corona-Pandemie und der sich abzeichnenden Engpässe in der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung wollen die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) ihre Unterstützung anbieten. Das gibt der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) in einer Pressemitteilung bekannt. Um besonders verletzliche Personengruppen wie zum Beispiel pflegebedürftige Menschen zu schützen, wollen die MDK deswegen jede Form der körperlichen Untersuchung aussetzen.
„Die MDK-Gemeinschaft hat festgelegt, dass zum Schutz der pflegebedürftigen und vorerkrankten Menschen ab sofort keine persönlichen Begutachtungen in Pflegeheimen und in eigener Häuslichkeit zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit erfolgen“, sagt Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS.
Stattdessen würden die Medizinischen Dienste die Einstufung in Pflegegrade auf Basis der bereits vorliegenden Informationen und eines ergänzenden Telefoninterviews mit den Pflegebedürftigen beziehungsweise ihren Bezugspersonen vornehmen. Auf diese Weise werden der zeitnahe Leistungsbezug und die damit verbundene Versorgung sichergestellt. Darüber hinaus würden auch für andere Begutachtungsanlässe alternative Vorgehensweisen festgelegt, die eine Begutachtung ohne körperliche Untersuchung ermöglichen.
Um das Infektionsrisiko für die besonders verletzlichen Personengruppen zu vermindern, haben die MDK bereits die Regelprüfungen der Qualität nach § 114 SGB XI in ambulanten, teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen bis vorläufig Ende Mai ausgesetzt, heißt es weiter. Ziel ist es einerseits besonders gefährdete Menschen zu schützen und andererseits die Einrichtungen von Zeitaufwänden durch die Prüftätigkeit zu entlasten.