Rettungsschirm

DKG will DRG-System auf Eis legen

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DKG will DRG-System auf Eis legen
© Regina Sablotny

Jens Spahn hat angekündigt, noch im Laufe dieser Woche ein Finanzierungskonzept für Kliniken in der Corona-Krise vorzulegen. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) fordert, das Fallpauschalensystem (DRG) auf Eis zu legen. Sie schlägt vor, die bisherigen Entgeltsysteme ab April bis zum Jahresende auszusetzen. Alle bis zum 31. März 2020 erbrachten und in Rechnung gestellten Leistungen sollen zudem von den Kostenträgern unverzüglich mit einer Zahlungsfrist von maximal 5 Tagen bezahlt werden, fordert die DKG in einem Brief an den Minister, der dem Bibliomed-Verlag vorliegt.

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Von April bis Ende Dezember soll die Finanzierung der Krankenhäuser demnach über monatliche Abschlagsbeträge auf der Grundlage des zuletzt vereinbarten Budgets erfolgen, ergänzt um einen Versorgungssicherungszuschlag in Höhe von 5 Prozent. Dieser Zuschlag sei ein pauschaler Ausgleich für beispielsweise den vermehrten Anfall tariflich vereinbarter Zuschläge für Überstunden und Nachtarbeit, die Reaktivierung von Personal oder ähnliches.

Ergänzend fordern die Krankenhäuser pro behandeltem Patienten eine Pauschale von 50 Euro für Schutzkleidung und ähnliche Aufwendungen. Zur Förderung von lntensivbettenkapazitäten mit Beatmung erwartet die DKG einen Zuschuss aus Bundesmitteln in Höhe von 85.000 Euro je nachgewiesenem zusätzlichen Intensivbett. Außerdem solle die Bundesregierung alle nicht zwingend erforderlichen Regulierungsvorgaben für das laufende Jahr auszusetzen (etwa die MDK-Prüfungen).

Die PKV müsse an der Mittelbereitstellung zu beteiligt werden, stellt die DKG klar. Um Defizite von Kliniken zu vermeiden, die viele schwere Corona-Fälle behandeln, sollen Clearingstellen auf Landesebene entstehen. Diese Stellen sollen Mittel aus dem Gesundheitsfonds oder dem Bundeshaushalt erhalten und sich um die gesonderten Lasten der besonders durch Corona belasteten Häuser kümmern.

Folgen fürs kommende Jahr

Für 2021 ergibt sich für die DKG aufgrund der von ihr vorgeschlagenen pauschalierenden Budgetfinanzierung folgender Anpassungsbedarf: Die InEK-Kalkulation für 2021 müsse ausgesetzt werden. Für das kommende Jahr soll stattdessen der Katalog des Jahres 2020 gelten. Im Pflegebudget 2021 finde dann die Erstattung der bisher nicht refinanzierten Pflegepersonalkosten statt. Der Fixkostendegressionsabschlag soll erst wieder ab 2022 erhoben werden, „da ansonsten eine verzerrende Wirkung eintreten würde und dieser technisch aufgrund der fehlenden Ausgangsbasis nicht mehr ermittelbar ist“, schreibt die DKG.

GKV bietet dreimonatigen Rettungsschirm

Auf welche dieser Forderungen Jens Spahn eingeht, wird sich in den nächsten Tagen zeigen. Denn der Gesundheitsminister will noch in dieser Woche ein Finanzierungskonzept für die Kliniken im Bundestag vorlegen. Der Vorschlag der Krankenkassen sieht naturgemäß deutlich spartanischer aus. Der GKV-Spitzenverband möchte den Kliniken monatliche Abschlagszahlungen zur Liquiditätssicherung garantieren. Neben der normalen Krankenhausrechnung könnten Kliniken in Höhe des Einnahmeausfalls Abschlagszahlungen abrufen. Diese sollten sich hierbei am aktuellen Budget einer Klinik orientieren. Zusätzlich könnten Krankenhäuser Gelder für erhöhte Materialkosten und Kosten für den Aufbau weiterer Intensivbehandlungsplätze abrufen. Zur unbürokratischen Abwicklung der Abschlagzahlung sollte dabei eine Krankenkasse je Bundesland bestimmt werden. Dieser Rettungsschirm soll auf zunächst 3 Monate befristet sein und je nach Lage verlängert werden.

Autor

 Jens Mau

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