In der Pressemitteilung des Marburger Bundes heißt es: Nachdem der Marburger Bund die BG Kliniken über die Zustimmung seiner Großen Tarifkommission unterrichtet hatte, habe die Arbeitgeberseite die Einigung unter Hinweis auf angeblich unterschiedliche "Lesarten" widerrufen. "Grund dafür ist offenbar der in dem Eckpunktepapier neu geregelte Umgang mit Arbeitsstunden im Anschluss an Bereitschaftsdienste, die wegen der gesetzlichen Pflicht zur Gewährung der Ruhezeit nicht angetreten werden können (sogenannte Minusstundenregelung)", heißt es weiter. Mit dem Widerruf müssten die Verhandlungen von vorn beginnen. "Es kann kaum ein schlechteres Timing für ein derartiges Verhalten der BG Kliniken geben."
Die BG Klinken widersprechen dem: "Die Aussagen des Marburger Bundes zur widerrufenen Tarifeinigung mit den BG Kliniken sind schlicht unzutreffend", sagt Ingo Thon, Verhandlungsführer und Geschäftsführer für Personal bei den BG Kliniken auf f&w-Nachfrage. "Denn im Gegenteil hat der Marburger Bund unverständlicherweise bereits unmittelbar nach der Tarifeinigung vom 19. Februar mündlich erklärt, sich nicht an die dort vereinbarte Minusstundenregelung halten zu wollen." Der Marburger Bund verlange somit ohne jede Grundlage faktisch eine doppelte Vergütung von Bereitschaftsdienstzeiten. "Das können und wollen die BG Kliniken nicht mittragen und deshalb haben wir die Tarifeinigung widerrufen", so Thon.