Mit einem dreijährigen Hebammen-Förderprogramm will der Bund die Versorgung von Schwangeren in Krankenhäusern verbessern. Insgesamt sollen den Kliniken von 2021 bis 2023 rund 200 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden, wie aus dem Referentenentwurf des Versorgungsverbesserungsgesetzes (GPVG) hervorgeht. Krankenhäuser sollen damit Hebammen oder assistierendes medizinisches Fachpersonal neu einstellen oder vorhandene Teilzeitstellen aufstocken können. Die Betreuungsrelation von Hebammen/Entbindungspflegern zu Schwangeren soll damit „im Regelfall bei 1:2 und unter optimalen Bedingungen bei 1:1 liegen“, heißt es in dem Gesetzentwurf.
„Die Hebammensituation ist regional sehr problematisch. Das nun vorgesehene Förderprogramm ist ein gutes Signal, um eine verbesserte stationäre Hebammenversorgung in allen Regionen zu erreichen“, so der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Gerald Gaß, in einer Pressemitteilung.