Die Ausgleichszahlungen für Kliniken wären zum Jahresende ausgelaufen. Das BMG hat sie in einer Verordnung nun bis zum 19. März 2022 verlängert. Diese Zuschüsse sollen vor allem die Liquidität der Kliniken sichern und unabhängig vom Versorgungsaufschlag für die Covid-Behandlung bezahlt werden. Das Ministerium unterstreicht in der Verordnung, dass alle Kliniken akut an den Folgen der Pandemie leiden, etwa durch OP-Verschiebungen und Hygienemaßnahmen - also nicht nur jene, die länger liegende Covid-Patienten versorgen. Die Ausgleichszahlungen bezahlt der Bund. In der Verordnung wird auch festgeschrieben, dass Kliniken ihre Mindererlöse anteilig in einem Ganzjahresausgleich 2022 verrechnen können. Darin werden Ausgleichszahlungen wie auch Versorgungsaufschläge einbezogen.
Die Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt die Entscheidung. Derzeit müssten mindestens 75 Prozent der Krankenhäuser mit Intensivstation ihre Regelversorgung einschränken. Kritisch bleibt aus Sicht der DKG, dass nur somatische Kliniken in den Ausgleich einbezogen werden würden. Es sei eine Fehleinschätzung, dass Psychiatrien und andere Fachkliniken nicht von der Pandemie betroffen seien. Auch diese Kliniken würden deutliche Fall- und Erlösrückgänge verzeichnen.