Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) kritisiert die Vorschläge einer Gebühr für die Nutzung der Notaufnahmen, die der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, gemacht hat.
Zuerst richtige Voraussetzungen schaffen
„Wenn wir über Sanktionierungen sprechen, müssen zuerst einmal die Bedingungen erfüllt sein, die gewährleisten, dass alle Patientinnen und Patienten in einer Notfallsituation ideal beraten und gesteuert werden", sagt Gerald Gaß, DKG-Vorstandsvorsitzender. Wichtige Voraussetzungen für eine gute ambulante Notfallversorgung jenseits der Krankenhausnotfallambulanzen seien die medizinische Ersteinschätzung durch die Integrierten Leitstellen der 112 und 116117, kurzfristige Terminvermittlungen in umliegenden Arztpraxen oder Hausbesuche durch den KV-Notdienst.
"Erst wenn diese Voraussetzungen durch die zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen geschaffen sind, kann man darüber nachdenken, ob man von den Patientinnen und Patienten eine Art Strafgebühr erhebt, die diese Beratung und Steuerung ignorieren und den direkten Weg in die Notfallambulanzen suchen", so Gaß. Wer ohne vorherige Beratung und trotz angebotener alternativer Behandlungsoptionen dennoch eine Notaufnahme aufsuche, ohne dass ein Notfall vorliegt, könne dann tatsächlich sanktioniert werden.
Risiken: Versorgungsverschlechterung und Mehraufwand
"Doch in einer solchen Situation sind wir noch lange nicht. Bisher gibt es weder eine flächendeckende Ersteinschätzung durch die Leitstellen, noch werden den Patientinnen und Patienten regelhaft kurzfristig Behandlungsangebote vermittelt. Jetzt durch finanzielle Sanktionierung Patientinnen und Patienten steuern zu wollen, wäre kontraproduktiv und kann sogar zur Versorgungsverschlechterung führen", verdeutlicht der DKG-Vorstandsvorsitzende. Zumal eine drohende Strafgebühr Patientinnen und Patienten in schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen daran hindern könnte, bei tatsächlichen Notfällen die Notaufnahmen aufzusuchen. Und für die Krankenhäuser könnte ein großer Aufwand entstehen, die Gebühr zu erheben. "Entweder müsste dies direkt über die Krankenkassen abgewickelt werden, oder das Geld müsste bei den Kliniken verbleiben, um den Verwaltungsaufwand abzudecken. All das waren Gründe, die Praxisgebühr im niedergelassenen Bereich wieder abzuschaffen. Wir sollten es vermeiden, Fehler der Vergangenheit zu wiederholen."