In ihrer zehnten Stellungnahme skizziert die Regierungskommission, wie die Sektorengrenzen überwunden werden könnten.
Lange hatte die zehnte Stellungnahme von Karl Lauterbachs Regierungskommission in der Schublade geschlummert, nun wurde sie endlich der Öffentlichkeit präsentiert. Am Freitag stellten der Bundesgesundheitsminister und Kommissionschef Thomas Bschor die Empfehlungen vor, die sich diesmal den Ineffizienzen an den Sektorengrenzen widmen.
"Um das System fit zu machen für die Behandlung der Babyboomer-Generation, müssen wir ambulante und stationäre Versorgung besser aufeinander abstimmen", so Lauterbach. "Unnötige Krankenhausaufenthalte, fehlende Abstimmung zwischen Arztpraxis und Klinik sowie unnötiger Personaleinsatz sind weder im Interesse der Patienten, noch der Behandelnden und schon gar nicht im Interesse der Gemeinschaft. Ein ineffizientes System können wir uns nicht mehr leisten."
Institutsambulanzen nach Psych-Vorbild
Kurzfristig empfiehlt die Kommission den Aufbau von Level Ii-Kliniken, die Einrichtgung von Institutsambulanzen (nach Vorbild der Psych-Versorgung), die Weiterentwicklung der Hybrid-DRG sowie den Ausbau des Belegarztsystems.
Mittelfristig empfiehlt die Kommission eine gemeinsame Planung für den ambulanten und stationären Bereich durch regionale Gremien unter Landesvorsitz. Dafür wäre eine Grundgesetzänderung notwendig, da die stationäre Planung in der Hand der Länder, das vertragsärztliche Planungsrecht in der Hand des Bundes liegt. Das Gremium soll Krankenhäuser per Mehrheitsentscheidung für die ambulante Versorgung ermächtigen dürfen, "insbesondere bei festgestellter oder drohender Unterversorgung". Vergütungsgrundlage für ambulante Leistungen soll der einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) sein.
Primärärzte sollen Patienten steuern
Um die doppelte Facharztschiene zu beenden, schlägt die Kommission eine umfangreiche Verlagerung von Fachärzten in die Krankenhäuser vor. Einerseits soll ein Primärarztsystem (aus Allgemeinmedizinern, Internisten, Pädiater, Gynäkologen, Psychiatern) zur Steuerung der Gesundheitsversorgung zuständig sein. Daneben soll eine flächendeckende Versorgung mit angemessen qualifizierten Pflegefachpersonen (z.B. Advanced Nurse Practitioner) aufgebaut werden.
Nicht primärärztliche Fachärzte sollen hingegen nur noch an oder in Kooperation mit Krankenhäusern (inkl. Level Ii) tätig sein. "Für eine derartige Koppelung von Krankenhäusern und nicht primärärztlichen Fachärztinnen und Fachärzten sind verschiedene Modelle denkbar, sodass beide Seiten von der Kooperation profitieren und auch weiterhin eine selbstständige Facharzttätigkeit möglich ist", heißt es in der Stellungnahme. Auch werde nicht in allen Fällen eine ausschließliche Tätigkeit der Fachärztinnen und Fachärzte auf dem Krankenhauscampus sinnvoll sein.
Für Versorgungsaufträge für bestimmte Regionen/Bevölkerungsgruppen sollen zudem Regionalbudgets vergeben werden – auch hier wird die psychiatrische Versorgung als Vorbild genannt.
Download: Zehnte Stellungnahme der Regierungskommission Krankenhaus (PDF)