Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund fordert von Bund und Ländern, Korrekturen an der Vorhaltekostenfinanzierung vorzunehmen. Die Vorhaltefinanzierung ist Teil des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG), das der Bundestag beschlossen hat und das nun am 22. November im Bundesrat abgesegnet werden soll.
„Die Vorhaltefinanzierung ist zu stark an den Fallzahlen orientiert und nicht daran, welcher Versorgungsbedarf tatsächlich abgebildet werden muss“, kritisierte der Verband auf seiner Hauptversammlung in Berlin. Das Fallpauschalensystem würde nicht überwunden, wie vielfach behauptet, sondern bleibe Kerninstrument der neuen Umverteilungsmechanik. „Die komplizierte Vergütungssystematik der Vorhaltefinanzierung verursacht zudem einen massiven Bürokratieaufwand, ohne dass die wesentlichen politischen Ziele eines solchen Instruments – Entökonomisierung, Existenzsicherung und Entbürokratisierung – erreicht werden“, so die Ärztegewerkschaft.
Der Marburger Bund plädiert dafür, die Regelungen im KHVVG gänzlich zu überarbeiten und eine weitgehend fallzahlunabhängige Systematik zu entwickeln.