Covid-19

94 Prozent der Klinikbeschäftigten vollständig geimpft oder genesen

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94 Prozent der Klinikbeschäftigten vollständig geimpft oder genesen
© Pixabay/DoroT Schenk

Der Anteil ungeimpfter Krankenhausmitarbeiter liegt im Durchschnitt bei sechs Prozent. Nach Berufsgruppen fällt die durchschnittliche Meldequote im Pflegedienst (sieben Prozent) etwas höher aus als im ärztlichen Dienst (drei Prozent). Das ergab eine Blitzumfrage des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI). An der Repräsentativbefragung beteiligten sich bundesweit 361 Krankenhäuser ab 50 Betten. Im Vergleich zum Jahresanfang 2022 sind die bereits hohen Impfquoten noch einmal gestiegen. "Die Zahlen der Umfrage belegen sehr eindrucksvoll, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Vergleich zur Gesamtbevölkerung eine außerordentlich hohe und vorbildliche Impfquote aufweisen“, erklärte Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Gleichzeitig fordert die DKG eine allgemeine Impfpflicht, damit das Gesundheitssystem im Herbst nicht erneut die Gefahr läuft, zu überlasten.

Trotz relativ geringer Meldequoten Ungeimpfter an die Gesundheitsämter rechnet derzeit mehr als die Hälfte der Krankenhäuser (53 Prozent) mit Einschränkungen in der Patientenversorgung bei einer möglichen Freistellung dieser ungeimpften Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Mit steigenden Meldequoten nimmt der entsprechende Anteil der davon betroffenen Kliniken merklich zu. Nur, wenn sich deutlich mehr Menschen impfen lassen und so Klinikaufenthalte mit hoher Wahrscheinlichkeit vermeiden, sei die uneingeschränkte Patientenversorgung in den Krankenhäusern auch bei einem Wiederanstieg der Infektionen im Herbst gewährleistet

In den Krankenhäusern gilt seit dem 16. März eine einrichtungsbezogene Impfpflicht. Im Krankenhaus tätige Personen, die bis zum 15. März 2022 keinen Impf- oder Genesenennachweis vorgelegt haben und für die keine medizinische Kontraindikation für eine Covid-19-Impfung vorliegt, sind von den Krankenhäusern an das zuständige Gesundheitsamt zu melden.

 

Autor

 Jens Mau

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