Die geplante Abschaffung der Hybrid-DRG ab 2028 sorgt für scharfe Kontroversen zwischen Kliniken, Kassen und Ärzteschaft. Während die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) den Schritt ausdrücklich begrüßt, warnen GKV-Spitzenverband, KBV-Chef Andreas Gassen und die Bundesärztekammer (BÄK) vor negativen Folgen für die Ambulantisierung.
Die DKG bezeichnet die von der Bundesregierung geplante Streichung der sektorengleichen Vergütung als „richtigen und notwendigen Schritt“. Nach Ansicht der Krankenhausgesellschaft lassen sich nur so die ab 2028 vorgesehenen Kurzzeitfallpauschalen sachgerecht einführen und bestehende Fehlanreize im Vergütungssystem beseitigen. Die von Kassen und Kassenärzten vorgebrachten Einwände weist die DKG zurück. Insbesondere die Befürchtung, Patienten würden dadurch wieder häufiger stationär behandelt, sei unbegründet. Entscheidend für die Wahl des Behandlungssettings seien medizinische und soziale Faktoren, nicht allein die Vergütungsform. Zudem argumentiert die DKG, die bisherigen Hybrid-DRG hätten eine Mengenausweitung im vertragsärztlichen Bereich begünstigt, ohne zwingenden medizinischen Mehrwert zu schaffen.
Gemeinsamer Appell von KBV und GKV
Demgegenüber sprechen sich Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband in einem gemeinsamen Appell an den Bundestag für den Erhalt der Hybrid-DRG aus. KBV-Vorstandschef Andreas Gassen bezeichnet die Pläne als „herben Rückschlag für die Ambulantisierung“. Viele niedergelassene Ärztinnen und Ärzte hätten seit Einführung der Hybrid-DRG Anfang 2024 in Technik, Räume und Personal investiert. Die Abschaffung sende das Signal, dass auf politische Zusagen kein Verlass sei. Nach Auffassung der KBV droht ohne die sektorengleiche Vergütung eine Rückverlagerung ambulant möglicher Eingriffe in die Krankenhäuser. Zudem könnten ambulante Operationen nicht mehr kostendeckend erbracht werden. Gassen verweist auf ein erhebliches Ambulantisierungspotenzial und auf mögliche Einsparungen von rund acht Milliarden Euro jährlich durch mehr ambulante Eingriffe.
Auch der GKV-Spitzenverband lehnt die Abschaffung ab. Zwar räumt die stellvertretende Vorstandsvorsitzende Stefanie Stoff-Ahnis in der „Ärztezeitung“ ein, dass die derzeitigen Vergütungshöhen korrigiert werden müssten. Der eingeschlagene Weg hin zu einer stärkeren sektorübergreifenden Versorgung dürfe jedoch nicht verlassen werden. Statt einer Abschaffung fordert der Verband eine dauerhaft verbindliche Steuerungslogik, die ausschließlich nach medizinischem Bedarf entscheidet, ob eine Behandlung ambulant oder stationär erfolgen soll.
BÄK spricht von "schwerwiegendem Fehler"
Die Bundesärztekammer (BÄK) warnt ebenfalls eindringlich vor dem Ende der Hybrid-DRG. BÄK-Präsident Klaus Reinhardt spricht von einer „Ambulantisierung im Rückwärtsgang“. Die abrupt geplante Beendigung der Vergütung für niedergelassene Ärzte sei ein schwerwiegender Fehler und untergrabe den politischen Grundsatz „ambulant vor stationär“. Reinhardt verweist im „Ärzteblatt“ darauf, dass viele Praxen ihre Strukturen gezielt für ambulante Eingriffe ausgebaut hätten. Statt Planungssicherheit drohe nun ein erheblicher Vertrauensverlust bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten. Kurzfristige Einsparungen könnten das Gesundheitssystem langfristig sogar teurer zu stehen kommen.
Am Donnerstag debattiert der Bundestag über die Notfallreform, an die der entsprechende Änderungsantrag zu den Hybrid-DRG angehängt ist.
mau
