Mitte September hatte die Bundesärtzekammer (BÄK) eine mit der Privaten Krankenversicherung (PKV) geeinte Novellierung der Gebührenordnung für niedergelassene Ärzte (GOÄ) in Umlauf gebracht. In den vergangenen Tagen ist die Kritik an der Novelle vor allem von Fachgesellschaften enorm gestiegen. Denn das neue Leistungsverzeichnis führt zu beträchtlichen Verschiebungen der Vergütungshöhe. Ziel der BÄK ist es, die sprechende Medizin beziehungsweise die direkte Patientenversorgung aufzuwerten. Da auf Drängen des Verbands der privaten Krankenversicherung und der Beihilfe vom Prinzip eine Nullrunde vereinbart wurde, geht das jedoch zu Lasten der technischen Fächer, vor allem Labor und Radiologie. Diese müssen Minderungen um bis zu 30 Prozent hinnehmen. Entsprechend groß ist der Protest.
„Überraschend und nicht angekündigt zeigen sich jetzt auch massive Kürzungen – um 50 Prozent und mehr – im Bereich anderer Fachdisziplinen, ohne dass dies durch betriebswirtschaftliche Berechnungen erklärbar wäre“, moniert etwa der Verband leitender Krankenhausärztinnen und -Ärzte (VLK). Vor allem die Umverteilung auf Kosten nur einiger Fachdisziplinen kritisiert der Verband. Auch die Krankenhäuser seien stark betroffen, da ihnen ein erheblicher Einnahmenanteil verloren geht und ihre prekäre Finanzsituation weiter verstärkt. Das ganze Gefüge, zwischen fachärztlicher und allgemeinärztlicher Versorgung sowie stationärer und ambulanter Honorierung, gerate aus den Fugen. Insgesamt besteht der Katalog aus rund 5.700 Einzelziffern.
„Es rächt sich, dass die Gespräche zur Neubewertung zwischen BÄK, PKV und Beihilfe hinter verschlossenen Türen stattgefunden haben. Jetzt haben wir ein Ergebnis voller Ungereimtheiten in der Kalkulation“ so VLK-Präsident Michael Weber. Neben dem VLK haben sich auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und mehrere Fachgesellschaften kritisch zu Wort gemeldet. Insgesamt 165 Verbände konnten eine Stellungnahme zu der Novelle abgeben, allerdings in kurzer Frist. Die ist bereits abgelaufen. Nun hat die BÄK die Frist verlängert und Bereitschaft signalisiert, auch substanzielle Änderungen bei unterbewerteten Leistungen vorzunehmen – etwa bei chirurgischen oder kardiologischen Eingriffen.
Auch die Zustimmung zu einer quasi Nullrunde wird von vielen Fachärzten kritisiert, da dies nicht einmal einen Inflationsausgleich darstellt. „So kann und darf die neue GOÄ nicht an den Bundesgesundheitsminister übergeben werden“, erklärt VLK-Chef Weber. Ursprünglich wollten BÄK und PKV die GOÄ-Novelle am 8. Oktober im Bundesgesundheitsministerium abgeben – dieser Termin ist nun hinfällig.