Krankenhausreform

VLK warnt vor Verschleppung der KHVVG-Anpassungen

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VLK-Präsident Michael A. Weber
VLK-Präsident Michael A. Weber © VLK

Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) schlägt in der Krankenhausszene trotz Regierungswechsel weiter hohe Wellen. Das Versprechen der neuen Regierung, am KHVVG bedeutende Änderungen vorzunehmen, haben Krankenhausvertreter mit Erleichterung aufgenommen. Doch die Skepsis bleibt.

„Die personelle Neuaufstellung an der Spitze des Bundesgesundheitsministeriums wird in Fachkreisen anerkannt – doch auf Arbeitsebene scheint der Wandel bislang auszubleiben“, warnt Michael A. Weber, Präsident des Verbands leitender Krankenhausärztinnen und -ärzte (VLK) in einer Mitteilung. Es dränge sich der Eindruck auf, „dass das Gesetz in seiner derzeitigen Form zügig und ohne wesentliche Änderungen durchgesetzt werden soll“.

Weber befürchtet, das BMG nutze gesetzliche Fristen, um Anpassungen zeitlich so weit hinauszuschieben, dass ihre Wirkung frühestens ab 2027 spürbar würden. Dabei gehe es nicht um redaktionelle Details wie Anpassungen bei Facharztvorgaben oder der Zusammensetzung einzelner Leistungsgruppen. „Die geplante Vorhaltefinanzierung ist in ihrer aktuellen Ausgestaltung nicht praxistauglich, und auch der sogenannte Grouper-Bund gewährleistet bislang keine robuste und verlässliche Fallzuteilung.“

Kliniken stellen derzeit ihre Anträge auf Zuweisung zu Leistungsgruppen bei den Ländern, und der Medizinische Dienst steht bereit, um die Einhaltung der Strukturvorgaben zu prüfen. Der Schwebezustand werde zudem dadurch erhöht, dass die für den vergangenen Herbst angekündigten Rechtsverordnungen zu den Leistungsgruppen, dem Transformationsfons und den Mindestzahlen fehlen. „Wird nicht rasch gehandelt, tritt das KHVVG ohne wesentliche Nachbesserungen in Kraft“, warnt VLK-Präsident Michael A. Weber. 
 

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