Eine Verlängerung des Rettungsschirms für Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen fordert der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK). Man schließe sich den Forderungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) nach einer Verlängerung der Corona-Ausgleichszahlungen sowie -Versorgungsaufschläge für Krankenhäuser an, schreibt der BDPK, setze sich darüberhinaus aber auch für die Verlängerung des Reha-Rettungsschirms ein. Denn diese sei dringlich.
Nach aktueller Gesetzeslage laufen die Corona-Ausgleichszahlungen sowie -Versorgungsaufschläge zum 19. März aus. DKG und BDPK halten eine Verlägerung bis mindestens 30. Juni 2022 für notwendig.
Die Verlängerung der Ausgleichszahlungen und des Versorgungsaufschlages sowie die Nachbesserungen beim GJA 2021 und 2022 könnte das Bundesgesundheitsministerium eigenständig im Einvernehmen mit dem Bundesfinanzministerium per Rechtsverordnung auf den Weg bringen, heißt es in der BDPK-Mitteilung. Die sonstigen Maßnahmen könnten über das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes umgesetzt werden.