Tarifstreit

Beschäftigte der Charité-Tochter CFM streiken erneut

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Beschäftigte der Charité-Tochter CFM streiken erneut
Die Gewerkschaft Verdi rechnet trotz einer Notdienstvereinbarung damit, dass es zu Einschränkungen etwa bei der Essensversorgung, der Reinigung von Operationsinstrumenten und bei Krankentransporten kommt. © Verdi

Beschäftigte des Charité Facility Managements (CFM) wollen am Mittwoch und Donnerstag erneut für eine bessere Bezahlung streiken. Die Gewerkschaft Verdi rechnet trotz einer Notdienstvereinbarung damit, dass es zu Einschränkungen etwa bei der Essensversorgung, der Reinigung von Operationsinstrumenten und bei Krankentransporten kommt. Der Tarifstreit schwelt seit längerem.

Verdi-Verhandlungsführerin Gisela Neunhöffer sagte: „Die Leute streiken, weil sie sich ihre Miete und ihr Essen nicht mehr leisten können.“ Das weitere Vorgehen hänge davon ob, ob Bewegung in die Verhandlungen komme, sagte Neunhöffer. Die Notdienstvereinbarung solle die Versorgung von Notfallpatienten absichern und von Patienten, die nicht entlassen werden könnten. Die Arbeitgeberseite wollte sich am Abend noch zum Streik äußern.

Mehr als 3.000 Beschäftigte wollen mehr Geld

Bei der Charité-Tochter arbeiten rund 3.500 Menschen in den Bereichen Medizintechnik, Krankentransport, Außenanlagepflege, Reinigung und Sicherheit. Für 3.200 von ihnen fordert Verdi eine Bezahlung nach dem an der Charité gültigen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. 99,3 Prozent der Verdi-Mitglieder bei CFM hatten in einer Urabstimmung für einen unbefristeten Streik gestimmt. 

Beschäftigte hatten bereits zwischen dem 2. und 4. April gestreikt. Das CFM hatte versucht, den Streik gerichtlich verbieten zu lassen. Das Gericht erlaubte den Streik zwar, aber nur unter Auflagen für ein umfangreiches Angebot an Notdiensten. Aus Sicht von Verdi gingen die Notdienste weit über das hinaus, was für die Patientenversorgung notwendig ist. Die Charité-Tochter hatte dagegen mitgeteilt, die Notdienstbesetzung weiche in fast allen Bereichen signifikant von der Normalbesetzung ab.

Quelle: dpa

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