Eine Krankenhausreform, wie sie die Regierungskommission im Dezember vorgeschlagen hat, geht nicht ohne die Zustimmung der Länder. Bei einem ersten Treffen zwischen Karl Lauterbach (SPD) und den Gesundheitsministern der Länder haben sich beide Seiten nun auf eine Zusammenarbeit geeinigt. Noch vor der Sommerpause soll ein gemeinsamer Gesetzentwurf stehen.
Wer bestimmt die Qualitätskriterien?
Das dürfte schwer werden. Denn Gesundheitsminister Lauterbach will die Versorgungsstruktur neu ordnen (Vorhaltestufen) und Kliniken in ihrer Leistungsfreiheit einschränken (Leistungsgruppen). Das heißt, nicht alle Kliniken sollen in Zukunft noch alles machen dürfen. Außerdem soll die Reform auch die Zahl der Klinikstandorte reduzieren. Gerangel um Kompetenz und Einfluss (Wer bestimmt die Qualitätskriterien?) ist vorprogrammiert. Die Länder setzten beim gestrigen Treffen durch, dass die geplante Reform zustimmungspflichtig durch den Bundesrat ist. Die Landesminister betonten, dass Krankenhausplanung Ländersache sei. Zu erwarten ist, dass es Landeröffnungsklauseln geben wird - also Sonderregeln für einzelne Regionen möglich sein werden.
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Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU), einer von Lauterbachs größten Kritikern, fehlte beim gestrigen Ländereffen. Er zog einen Kondolenzbesuch in Rom am Grab von Papst Benedikt XVI vor. In der druckfrischen f&w-Januarausgabe kommt Holetschek ebenso zu Wort wie sein Amtskollege Karl-Josef-Laumann (NRW, CDU). In einem ausführlichen Interview gibt außerdem Christian Karagiannidis (Mitglied der Regierungskommission) Antworten auf Detailfragen zum Reformvorschlag (Was unterscheidet das Level 1i von Kurzzeitpflegeeinrichtungen?). Darüber hinaus hat die Redaktion viele Entscheider im Gesundheitswesen zur Reform befragt. Wir wünschen viel Spaß beim Lesen.