Heute diskutiert der Bundestag über die geplante Notfallreform (Anhörung ist für 13:30 Uhr geplant). Das Notfallgesetz würde die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) dazu verpflichten, Akutleitstellen einzurichten. Außerdem sollen flächendeckende Integrierte Notfallzentren (INZ) als Teil einer sektorenübergreifenden Versorgung aufgebaut werden. Die INZ sollen als zentrale Anlaufstelle für Hilfesuchende an Krankenhäusern flächendeckend zur Verfügung stehen. In den INZ sollen zugelassene Krankenhäuser und KVen verbindlich zusammenarabeiten. Außerdem will der Gesetzgeber die Akutleiststellen und Rettungsleistellen besser verzahnen. Auch die Ansprüche der Versicherten in Bezug auf die Kostenübernahme von Krankentransporten werden präziser gefasst.
Schon vor zehn Jahren starteten die Vorbereitungen zu dieser Mammutreform an der Sektorengrenze des Gesundheitswesens – vor fünf Jahren scheiterte ein Reformversich von Ex-Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Veto der Innenminister der Länder. Auch jetzt ist die Kritik am Entwurf des Gesundheitsministeriums vielstimmig.
GKV will Ausbau des KBV-Auftrags mit „Augenmaß“
Der GKV-Spitzenverband begrüßt, dass der Sicherstellungsauftrag der KVen in der notdienstlichen Akutversorgung „konkretisiert werden soll“. Gleichzeitig fordert der Verband „Augenmaß“ beim Ausbau des ambulanten 24-Stunden-Notfallservices der KVen. „Der Digitalisierungsausbau wird hier zu mehr Transparenz über freie Behandlungskapazitäten führen: Eine echte Hilfe für unsere Versicherten, wenn sie im Notfall einen Arzt oder eine Ärztin benötigen“, so die Hoffnung des Verbands.
DKG fordert patientennahes Angebot der KBV
Auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt den Entwurf. Voraussetzung für eine Entlastungen der Notaufnahmen sei allerdings, dass die vorgelagerten ambulanten Versorgungsangebote durch die Kassenärztlichen Vereinigungen auch tatsächlich rund um die Uhr angeboten werden. Dazu zähle auch die konsequente und praxistaugliche Vernetzung der Rufnummern 112 und 116 117. „In diesem Zusammenhang müssen auch die Aufträge an den Gemeinsamen Bundesausschuss, Richtlinien über die Notfallpraxen festzulegen, konkretisiert werden. Ein gutes Gesetz nützt nichts, wenn hilfesuchende Menschen im Alltag doch wieder vor verschlossenen Praxen stehen oder extrem weite Wege zur nächsten Notfallpraxis zurücklegen müssten und dann wie bislang auf die Notaufnahmen der Krankenhäuser ausweichen oder beim Notruf in endlosen Warteschleifen wie heute im Fall der KV-Nummer 116 117 gefangen werden.“
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat angekündigt auch eine Reform des Rettungsdienstes mit dem Gesetz auf den Weg zu bringen. Dies soll vor allem durch Änderungsanträge geschehen. Hier ist mit Widerstand der Länder und Kommunen zu rechnen. Würde das Notfallgesetz verabschiedet, wäre es neben der Krankenhausreform das zweite große Reformwerk in dieser Legislatur.