In der Nacht zum Freitag hat der Bundestag das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz verabschiedet. Laut Gesetz sollen die Honorarbegrenzungen für Hausärzte wegfallen und Pauschalen für besondere hausärztliche Leistungen eingeführt werden. Für Kinderärzte gilt solch eine Regelung schon seit April 2024. Patienten sollen durch die Endbudgetierung leichter an Arzttermine kommen. Die Krankenkassen kalkulieren durch die Endbudgetierung mit Mehrkosten von bis zu 500 Millionen Euro im Jahr.
Künftig müssen chronisch Kranke auch nicht mehr alle drei Monate für die Quartalspauschale des Arztes in die Praxis einbestellt werden. Dadurch würden zusätzliche Kapazitäten frei, verspricht Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). „Hausärzte können ihre Lotsenfunktion besser und mit weniger Bürokratie wahrnehmen. Das senkt die Kosten, überflüssige Facharzttermine fallen weg“, so der Minister.
Mit dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz soll auch die Gründung kommunaler medizinischer Versorgungszentren einfacher werden. Außerdem wird mit dem Gesetz die Erstattungsfähigkeit für „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ bis Anfang Dezember 2025 verlängert.